Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bgmin. Kappes fasste den Wertegang kurz zusammen und übergab Frau Dr. Gattenlöhner das Wort.

 

Frau Dr. Gattenlöhner erklärte anhand beiliegender PP-Präsentation die Sachlage.

 

Zusammenfassend erläuterte Frau Dr. Gattenlöhner, dass im Förderantrag rd. 100.000,00 € angesetzt waren und man nun mit der Sicherung des Überhangs und weiteren Sicherungsmaßnahmen bei rd. 124.000,00 € liege, wobei man nie genau sagen könne wie viel Spritzbeton verfüllt werden muss.

Allerdings habe sie bisher zwei renommierte Firmen angefragt, die alle im gleichen Kostenrahmen liegen. 

Sie schlage deshalb vor, das LV für die Wand 1 optional und mit Vorbehalt auszuschreiben.

 

Stadtrat Tauchmann fragte nach, ob noch eine Endabnahme erfolgen müsse (TÜV)?

 

Frau Dr. Gattenlöhner führte aus, dass das Landratsamt über den Fortgang informiert sei, ihres Wissen aber keine gesonderte Abnahme erfolgt. Das Klettern sei nur auf eigene Gefahr möglich. Der Steinbruch sei aber nach den noch ausstehenden Sicherungsarbeiten so sicher wie möglich.

 

Stadtrat Tauchman hakte nach, ob Frau Dr. Gattenlöhner schon Erfahrung mit einem Steinbruch zum Klettern habe.

 

Frau Dr. Gattenlöhner erklärte, dass sie zwar noch nie einen Steinbruch zum Klettern geplant habe aber vergleichbare Räumungsarbeiten an Straßen vorzuweisen habe.

 

Stadtrat Piplat sprach an, dass jetzt schon wieder nach einem Jahr die Natur in den Steinbruch zurückkehrt. Er sieht hier hohe Kosten für den laufenden Unterhalt.

 

Frau Dr. Gattenlöhner merkte an, dass diese kleinen Beräumungen dann vom Alpenverein übernommen werden können. Dieser soll dann auch den Steinbruch betreiben. 


Der Stadtrat von Stadtprozelten sprach sich dafür aus, die noch ausstehenden Sicherungsarbeiten ausschreiben zu lassen. Die Wand 1 soll optional und mit Vergabevorbehalt zur besseren Kostensteuerung ausgeschrieben werden.

Die Durchführungsarbeiten sind ab September vorgesehen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

12

12

0