Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig; aber nur auf dem Lageplan unterschrieben.
Das Nachbarrecht (Abstandsflächenübernahme) wird vom Landratsamt geprüft.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben von Frau Seitz Eveline, Obere Dorfstr. 27, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch zum Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 297/2, Gemarkung Neuenbuch zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |