Beschluss: beschlossen

Laut Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 11.10.2013 müssen für den zu stellenden Förderantrag zwei Beschlüsse mit den nachfolgenden Formulierungen gefasst werden.

 


Der Gemeinderat von Altenbuch bestätigt, dass in ihrem Hoheitsgebiet ein Gebäudebestand vorhanden ist, bei dem der 2. Rettungsweg nur durch ein geeignetes Rettungsgerät (Drehleiter) der Feuerwehr sichergestellt werden kann. (Gebäude mit einer Höhe von 7m ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel – Art. 31 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 3 Satz 2 BayBO).

 

Nachdem in der Gemeinde und auch in den anderen Südspessartgemeinden eine Drehleiter bzw. ein gleichwertiges Einsatzmittel innerhalb der Hilfsfrist nicht zur Verfügung steht, wird die Beschaffung eines solchen Einsatzmittels für notwendig erklärt.

 

Die Gemeinde Altenbuch erklärt sich bereit, zusammen mit allen anderen Südspessartgemeinden eine Drehleiter zu beschaffen, am Standort Faulbach zu stationieren und zu unterhalten. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden eingestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0