Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgmin. Kappes führte aus, dass mit der Sitzungsladung das Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 11.10.2013 zugestellt wurde und hierzu noch für den zu stellenden Förderantrag zwei Beschlüsse gefasst werden müssen.

Die Sachlage sei bekannt.

 

2. Bgm. Adamek fragte nach, ob sich an den bisherigen Kosten etwas geändert habe.

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass die bisher vorgesehenen 55.000,00 € noch Bestand haben; es aber durchaus weitere Entwicklung über den festzustellenden Bedarf aus fachlicher Sicht ergeben könnten.

 

Stadtrat Roth fragte nach dem Verteilungsschlüssel.

 

Bgmin. Kappes führte hierzu aus, dass die Kosten pro Einwohner umgelegt werden.

 

Stadtrat Tauchmann hakte nach, ob dieser nun auch endgültig feststehe.

 

Bgmin. Kappes bejahte dies.

 

Stadtrat Piplat fragte nach, ob die Gebäude über 7 m ermittelt wurden.

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass dies nicht im Einzelnen vorgesehen ist. Allerdings trifft die Notwendigkeit für eine Drehleiter bereits für den Bergweg, das Mehrgenerationenhaus am Gräulesberg, alte Schule, VGem.-Gebäude, ehemalige Sparkasse etc. und das Gasthaus Waldeck zu. Ein Bedarf ist auf jeden Fall vorhanden.


Der Stadtrat von Stadtprozelten bestätigt, dass in ihrem Hoheitsgebiet ein Gebäudebestand vorhanden ist, bei dem der 2. Rettungsweg nur durch ein geeignetes Rettungsgerät (Drehleiter) der Feuerwehr sichergestellt werden kann. (Gebäude mit einer Höhe von 7m ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel – Art. 31 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 3 Satz 2 BayBO).

 

Nachdem in der Stadt und auch in den anderen Südspessartgemeinden eine Drehleiter bzw. ein gleichwertiges Einsatzmittel innerhalb der Hilfsfrist nicht zur Verfügung steht, wird die Beschaffung eines solchen Einsatzmittels für notwendig erklärt.

 

Die Stadt Stadtprozelten erklärt sich bereit, zusammen mit allen anderen Südspessartgemeinden eine Drehleiter zu beschaffen, am Standort Faulbach zu stationieren und zu unterhalten. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden eingestellt.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechende Vereinbarung mit den vier weiteren Gemeinden zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0