Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderungssatzung vorzubereiten und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt folgende
Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabensatzung der Stadt Stadtprozelten
Die Stadt Stadtprozelten erlässt folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung vom 12.01.1995:
§ 1
Die Verbrauchsgebühr gem. § 11 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung wird auf 1,50 € je m³ entnommenen Wassers festgesetzt.
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
Bürgermeisterin Kappes wird ermächtigt die Änderungssatzung auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |