Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) hat der Stadtrat einen Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen und dem Landratsamt anzuzeigen.

 

Außerdem muss aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen werden.

 

Bei den Kommunalwahlen 1996, 2002 und 2008 waren Bedienstete der VGem zu Gemeindewahlleiter und Stellvertretern berufen.

Mit dieser Verfahrensweise wurden gute Erfahrungen gemacht, weil der Wahlleiter dann vor Ort ist und intern schnell reagieren kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor Herrn Schlegel Christian zum Wahlleiter und Herrn Freund Gerhard als dessen Stellvertretung zu bestellen.

 

Des Weiteren ist auch ein Wahllokal zu bestimmen.

 

Bei der Wahl 2008 hat man die Stadthalle genutzt.

Diese wird auch für die Wahl 2014 vorgeschlagen.

 

Für Neuenbuch steht das ehemalige Rathaus zur Verfügung.

 

Die Auszählung erfolgt dann aufgrund des Strichcode-Verfahrens wieder in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt Herrn Schlegel Christian zum Wahlleiter und Herrn Freund Gerhard zu dessen Stellvertretung zu bestellen.

 

Als Wahllokal für Stadtprozelten wird die Stadthalle festgesetzt.

 

Für Neuenbuch wird das ehemalige Rathaus in Neuenbuch als Wahllokal bestimmt. 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0