Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Mit Beschluss vom 01.04.2004 hat die Verbandsversammlung mehrheitlich beschlossen das neu zu bauende RÜB 4 in Faulbach in die Verbandssatzung aufzunehmen.

Weiter hat der Verband am 07.09.2005 die Durchführung der Ausschreibung unter dem Vorbehalt einer rechtsaufsichtlichen Prüfung der Kostenaufteilung beschlossen.

 

Der Verbandsvorsitzende führte aus, dass in Vollzug des ersten Beschlusses heute der entsprechende Satzungsbeschluss erfolgen soll.

 

Der zweite Beschluss ist nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht und Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Miltenberg nicht ganz erfüllbar, da die Kostenaufteilung, d.h. die Schnittstelle der Baumaßnahme zwischen Verband und Gemeinde Faulbach sich automatisch ergibt. Unabhängig davon habe die Rücksprache mit der Rechtsaufsicht ein anderes Problem ergeben, dass die Verbandsführung veranlasst habe keinen Auftrag zur Ausschreibung der Maßnahme zu erteilen. Und zwar ist die Finanzierung seitens der Gemeinde Faulbach noch nicht gesichert, da dort die gemeindliche Maßnahme nicht im Haushalt 2005 und auch nicht in der Finanzplanung der Folgejahre enthalten ist. Er schlage deshalb vor, den Auftrag an das Ingenieurbüro erst weiterzuleiten wenn beide Parteien genehmigte Haushaltspläne 2006, die die Maßnahme beinhalten, vorlegen können.

 

Zu der Aufnahme des RÜB 4 Faulbach in die Verbandssatzung, brachte Verbandsrat Schnellbach vor, dass solche Bauwerke in der Vergangenheit immer Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde gewesen sei. Seiner Meinung nach handele es sich um eine reine Ortsmaßnahme, die nicht von den Bürgern der anderen Gemeinden zu bezahlen sei. Zum Vergleich verwies er auf die Handhabung in der Gemeinde Collenberg. Er betonte nochmals, dass er der Meinung sei, dass es sich um eine Ortsmaßnahme handelt und er einer Aufnahme in die Satzung nicht zustimmen könne.


Die Verbandsversammlung beschließt folgende

 

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzeck-

Verbandes Südspessart, Sitz Dorfprozelten vom 12.01.1998

in der Fassung vom 17.12.2002

 

§ 1

 

Die Aufzählung der Verbandsanlagen in § 4 wird unter Ziffer 2, Buchstabe b wie folgt ergänzt:

 

„Regenüberlaufbecken 4 mit Pumpwerk (bautechnisch und maschinentechnisch) mit Mischwasserdruckleitung Länge 354 m und Stauraumkanal Länge 134, 5 m, DN 1200 SB und Auslaufkanal in den Faulbach. „

 

                                                               § 2

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2006 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

14

12

2