Beschluss: Kenntnis genommen

Mit Schreiben vom 08.11.2013 weißt die Rektorin auf erforderliche Sicherheitstechnische Überprüfungen hin und zwar auf jährliche Überprüfung der Sporthalle und der Sportgeräte, die Sicherheitstechnische Überprüfung des Schulgebäudes nach der Sanierung sowie eine vorgeschriebene Trinkwasseruntersuchung. Sie bitte um entsprechende Veranlassung nachdem Ihr Schreiben vom 12.12.2011 leider ergebnislos gewesen wäre. Falls der Schulverband eine Überprüfung für nicht erforderlich halte weiße Sie darauf hin, dass die Verantwortung allein beim Schulverband liege. Die verantwortlichkeiten Verpflichtung der Schulleitung sei durch die Information des Sachaufwandsträgers erfüllt.

 

Der Verbandsvorsitzende erklärte hierzu das nach dem Schreiben aus dem Jahr 2011 die Sporthalle und die Außenanlage überprüft wurden. Es erfolgte eine Erneuerung der Zaunanlage des Außensportbereiches. Außerdem wurde der Belag des Hartplatzes gesäubert.

Nach der Generalsanierung habe er sich mit den Architekten abgestimmt bzgl. einer sicherheitstechnischen Überprüfung des Schulgebäudes. Nach Erklärung des selben wurden alle bei der Sanierung durchgeführten Maßnahmen ohnehin vom Landratsamt genehmigt und mussten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens den Sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Bei den ausgewechselten Fenstern wurde eben aus sicherheitstechnischen Erwägungen eine zusätzliche Erhöhung angebracht.