Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

In der Vergangenheit hat der Verband die Klärschlammpressung und auch –verwertung überwiegend durch die Fa. Hock, Grossostheim durchführen lassen.

Gerade bei der Verwertung ist schon seit Jahren im Gespräch, dass irgendwann die landwirtschaftliche Verwertung bzw. Kompostierung wegfallen soll.

 

Der Verband hat sich bereits 2 mal entschlossen seiner Zeit über die GAW München und zuletzt über die Eon München eine thermische Verwertung = Verbrennung durchzuführen.

 

Eon hat in diesem Jahr die für uns günstig gelegene Verbrennungsanlage in Großkrotzenburg in Betrieb genommen. Eon hat darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten der Anlage begrenzt sind angefragt, ob der Verband auch künftighin an einer thermischen Verwertung über die Eon interessiert ist.

 

Die reine Entsorgung über die Schiene Kompostierung kostet über die Fa. Hock 53,05 €/t Filterkuchen und über die Schiene Verbrennung 70,00 €/t.

Bei rund 1.000 Tonnen, die in diesem Jahr bereits abgerechnet wurden, würde eine reine thermische Verwertung Mehrkosten von 17.000 € bedeuten.

Die Kosten der Entwässerung habe ich außen vor gelassen, da dieselbe bei beiden Varianten anfällt und im Regelfall auch von der Fa. Hock weiterhin erledigt wird. 

 

Die Verbandsführung ist der Auffassung, dass so lange als möglich, die für den Verband kostengünstigere Variante beibehalten werden sollte. Sie sind aber auch der Meinung, bei der Eon einen Fuß in die Tür zu stellen, und vorerst jede zweite Klärschlammentsorgung über Eon laufen zu lassen.

 

 

 

 

Bürgermeister Riedel sprach sich dafür aus, die schriftlich gestellten Anträge der Gemeinde Dorfprozelten heute nicht mehr abzuarbeiten. Er bittet jedoch in der nächsten Sitzung einzugehen. Es handelt sich hierbei unter anderem um die noch offene Frage der Kostenauseinandersetzung mit dem Wasserzweckverband beim RÜ II Lohbrunnen, Stadtprozelten.

Weiterhin wies er darauf hin, dass die Abarbeitung der Textziffern zur örtlichen Rechnungsprüfung nicht im Protokoll enthalten sind.

Des weiteren sollte auf die Fortführung der Einleitungskataster eingegangen werden.

Er wies nochmals darauf hin, dass in Verfolgung eines Verursacherprinzipes eine Festlegung seitens des Abwasserzweckverbandes erfolgen müsse, welche Werte an die Kläranlage angeliefert werden dürfen und dementsprechend eine Umsetzung in den Entwässerungssatzungen der Mitgliedsgemeinden zu erfolgen habe.

 

 


Die Verbandsversammlung erklärt ihr Einverständnis zu dem Vorschlag der Verbandsführung, jede zweite Klärschlammverwertung über die Eon, d.h. Verbrennung laufen zu lassen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

11

11

0