Beschluss: Kenntnis genommen

Zu der bereits im Verband eingehend vorgestellten Überarbeitung der Verbandsanlagen wurde nunmehr durch das Landratsamt Miltenberg die so genannte Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Hierauf wurde in allen Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden hingewiesen. Einwendungen der betroffenen Bürger sind nicht eingegangen.

 

Herr Breunig stellte dann nochmals im Einzelnen anhand einer Tischvorlage den Werdegang und die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis selbst den Verbandsräten vor.

Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange waren einige Anregungen des Wasser- u. Schifffahrtsamtes sowie der Dt. Bahn zu beachten, die sich unter anderem in Ergänzungs- u. Änderungsbescheiden zur Strom- u. Schifffahrtsrechtlichen Genehmigung niedergeschlagen haben. Die mit Bescheid des Landratsamtes vom 19.12.05 erteilte Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Bedingungen und Auflagen erteilt. Die Erlaubnis selbst endet am 31.12.2025.

 

Bis zum 31.12.2006 sind bauliche Ergänzungen des Kanalnetzes durchzuführen, die vor allen Dingen den Bau und Inbetriebnahme des RÜB 4 in Faulbach sowie die Nachrüstung der Überlaufschwellen mit Tauchwänden sowie den Einbau von Rückstauklappen in verschiedenen RÜB´s  beinhaltet.

Die für die Nachrüstungsmaßnahmen erforderlichen Kosten wurden von ihm mit 130.870,00 € im Rahmen einer Kostenschätzung ermittelt.

Die Maßnahmen sind kostenmäßig in den Haushalt 2006 aufzunehmen.