Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung hat der Prüfer Herr Welzenbach festgestellt, dass an der Verbandssatzung einige Unstimmigkeiten auftreten.
Die Verbandsversammlung beschließt nachstehende
Änderungssatzung zur Satzung
des Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten
für die Grund- und Teilhauptschule vom 24.06.2008
§ 1
§ 4 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Neufassung: Es wird kein Schulverbandsausschuss gebildet.
§ 2
§ 10 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Neufassung: Die Bemessung der Schulverbandsumlage richtet sich nach Art. 9 Abs. 7Satz 2 BaySchFG.
§ 3
Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
Dorfprozelten, den
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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3 |
3 |
0 |