Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0

Zum Haushaltsplan 2014 stellte der Verbandsvorsitzende eingangs fest, dass sich die Kostenintensität der Schuleinrichtung immer wieder aus den Umlagezahlen pro Schüler erkennen lasse. Wir sind dabei immer mit Umlagen ausgekommen mit den wir uns mit anderen Schulverbänden wohl messen konnten. Die Umlage im 2013 betrug 1.940,26€ pro Kind, -235,85€ Zins und Tilgung sowie 227,72€ für die Nachmittagsbetreuung ergeben 1.476,69 für den eigentlichen Schulbetrieb. Die Umlage 2014 beträgt 1.750,94€, -235,85€ Zins und Tilgung, -297,16€ Aufwand für die Nachmittagsbetreuung ergibt einen Aufwand pro Kind für den schulischen Betrieb in Höhe von 1.217,93€.

 

Kämmerer Freund ging dann kurz auf die Vorbemerkung zu Haushaltsplanentwurf 2014 ein. Beim Thema Mittagsbetreuung ist festzuhalten, dass seitens der Verbandsversammlung von der GbF eine gewisse Kostentransparenz, in Bezug auf denn eigenen Kosten angefordert werden soll. Dies betreffe vor allen Dingen den durch die GbF betriebenen Personaleinsatz und den Kriterien der Einstellung und Beschäftigung des bei der Mittagsbetreuung eingesetzten Personals, bei dem Seitens der Verbandsräte nicht immer eine pädagogische Fortbildung erkennbar ist.

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2014

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                 239.800  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                     30.000  Euro

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Betriebskostenumlage

1..Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                    185.600  Euro

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

umgelegt(Verwaltungsumlage)

2.Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2013 auf 106 Verbandsschüler festgesetzt.

3.Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.750,94 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von

Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf                                                                10.000  Euro)

Festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

Umgelegt (Investitionsumlage).

2.Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2013 auf 106 Verbandsschüler festgesetzt.

3.Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 94,34 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf

50.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft

 

 

Stadtprozelten, den

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

3

3

3

0

 

Dem vorgelegten Haushaltsplan wurde zugestimmt.