Zum Haushaltsplan 2014 stellte der Verbandsvorsitzende eingangs fest, dass sich die Kostenintensität der Schuleinrichtung immer wieder aus den Umlagezahlen pro Schüler erkennen lasse. Wir sind dabei immer mit Umlagen ausgekommen mit den wir uns mit anderen Schulverbänden wohl messen konnten. Die Umlage im 2013 betrug 1.940,26€ pro Kind, -235,85€ Zins und Tilgung sowie 227,72€ für die Nachmittagsbetreuung ergeben 1.476,69 für den eigentlichen Schulbetrieb. Die Umlage 2014 beträgt 1.750,94€, -235,85€ Zins und Tilgung, -297,16€ Aufwand für die Nachmittagsbetreuung ergibt einen Aufwand pro Kind für den schulischen Betrieb in Höhe von 1.217,93€.
Kämmerer Freund ging dann kurz auf die Vorbemerkung zu Haushaltsplanentwurf 2014 ein. Beim Thema Mittagsbetreuung ist festzuhalten, dass seitens der Verbandsversammlung von der GbF eine gewisse Kostentransparenz, in Bezug auf denn eigenen Kosten angefordert werden soll. Dies betreffe vor allen Dingen den durch die GbF betriebenen Personaleinsatz und den Kriterien der Einstellung und Beschäftigung des bei der Mittagsbetreuung eingesetzten Personals, bei dem Seitens der Verbandsräte nicht immer eine pädagogische Fortbildung erkennbar ist.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2014
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 239.800 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.000 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1..Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 185.600 Euro
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes
umgelegt(Verwaltungsumlage)
2.Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2013 auf 106 Verbandsschüler festgesetzt.
3.Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.750,94 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1.Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf 10.000 Euro)
Festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes
Umgelegt (Investitionsumlage).
2.Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2013 auf 106 Verbandsschüler festgesetzt.
3.Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 94,34 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf
50.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft
Stadtprozelten, den
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
3 |
3 |
3 |
0 |
Dem vorgelegten Haushaltsplan wurde zugestimmt.