Beschluss: Kenntnis genommen

4.1. Allgemeines

 

Die Gemeinde Collenberg hat mit Schreiben vom 24.11.05 die Aufnahme einiger Punkte in die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt. Der Verbandsvorsitzende gab den Wortlaut des Schreibens bekannt.

 

Zusammen mit dem Geschäftsführer des Verbandes habe er dann am 07.12.05 in einer Besprechung im Rathaus Collenberg mit dem Kollegen Riedel die offenen Punkte abgeklärt:

 

Punkt 6 des Schreibens wurde eingangs der Sitzung abgefragt.

 

4.2. Festsetzung von Terminen

 

Zu Punkt 1 des Schreibens bat er Bgmin. Kappes, Bgm. Riedel und 2. Bgmin. Haaf um Festlegung eines Termins zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2003 und 2004.

 

Zu Punkt 4 sei man so verblieben, dass sich die Kämmerer/Geschäftsführer der Mitgliedsgemeinden zur Abstimmung der jeweiligen gemeindlichen Entwässerungssatzung auf einheitliche Festsetzung von Einleitungsparametern etc. zusammensetzen. Seitens des Verbandes wird hierzu eine Terminfestsetzung für den Januar 2006 erfolgen. Über das Ergebnis werde er dann in der nächsten Verbandssitzung berichten.

 

4.3. Empfehlungsbeschluss Abwasserkataster

 

Wenn einheitliche Parameter in den gemeindlichen Satzungen festgesetzt sind, nützen sie den Gemeinden natürlich nur etwas wenn sie überwacht werden. Dazu wäre es im Sinne der Gemeinden notwendig, auch turnusmäßige Überprüfungen durchzuführen. Dies wurde lt. Verbandsvorsitzenden in der Vergangenheit durch die Führung der sogen. Abwasserkataster durch Frau Hofmann vorgenommen. Nachdem es sich dabei um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises handelt, könne seitens des Verbandes den Mitgliedsgemeinden nur empfohlen werden, die örtlichen Kataster weiterzuführen. Er schlug vor, den Verbandsgemeinden ein solches Empfehlungsschreiben anhand zu geben.

 

Zu den weiteren Punkten des Schreibens der Gemeinde Collenberg wurde vom Verbandsvorsitzenden folgendes angemerkt:

 

Zu 2)   Die Ergebnisprotokolle der örtlichen Rechnungsprüfungen 1999 bis 2002 sind eingangs der Sitzung an alle Verbandsräte verteilt worden.

 

Zu 3) erfolgt die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Zu 5)   diese Anregung habe sich erledigt, da kein diesbezüglicher Beschluss der aufgehoben werden müsste vorhanden ist.

 

Zu 7)   Hiermit wären alle Anträge der Gemeinde Collenberg aus der Sitzung vom 01.06.2005 und dem vorliegenden Schreiben abgearbeitet.