Bgm. Aulbach gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB (MD-Gebiet).
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Erschließung nur über die Gründleinstraße im Osten gewährleistet wird und nicht über den öffentlichen Feld- und Waldweg nord/westlich.
Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Schreck Gerhard, Gründleinstr. 8, 97901 Altenbuch zum Wohnhausanbau mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 2940, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zufahrt- und Erschließung nur über die Gründleinstraße im Osten gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |