Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO  soll die Gemeinde Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut erledigt werden könnten (Privatisierungsklausel).

Dies ist nach Nummer 4 Satz 2 der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht (VollzugsBekKUR) in einem Zeitraum von mindestens allen 5 Jahren durchzuführen.

Das Ergebnis ist der Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.

Diese Mitteilungspflicht greift nun erstmals zum 01.07.2014.

 

Bgmin. Kappes gab die Stellungname der Verwaltung dem Stadtrat zur Kenntnis.

 

Stadtrat Piplat monierte das Wort „erheblich“ bei den Überschüssen aus dem Stadtwald. Diese resultieren aus dem Marktpreis des Holzes und nicht nur aus der alleinigen Übertragung der Bewirtschaftungsaufgabe an Dritte.

 

2. Bgm. Adamek merkte in diesem Zusammenhang an, dass der Staat für die Jahre 2015/16 die Durchforstung des Burghanges vorgesehen hat, bei der sich dann die Stadt sinnvollerweise mit ihren angrenzenden Grundstücken im Hang auch beteiligen sollte.

 

Zum KiGa merkte Stadtrat Piplat an, dass man bei der Rechnungsprüfung 2010 einen Privaten Anbieter mit der Stadt als Träger gegengerechnet hat und mit der Stadt als Träger günstiger gefahren ist.


Der Stadtrat von Stadtprozelten hat sich eingehend mit der Analyse der städt. Aufgabenbereich im Hinblick auf eine mögliche Privatisierung befasst.

 

In folgenden Teilbereichen wurden bereits Auslagerungen von Aufgaben durchgeführt:

 

Amts-/Mitteilungsblatt

Das örtliche Amts-/Mitteilungsblatt wurde bisher von der Verwaltung (Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten) druckreif erstellt und nur zum Druck an eine Druckerei weitergeleitet.

Ab 01.01.2014 wird gemeinsam mit der Gemeinde Altenbuch ein Amts-/Mitteilungsblatt herausgebracht, bei dem die Verwaltung durch die Abgabe von Layout und Druck weitestgehend entlastet wird.

 

Stadtwald

Bei der Betriebsleitung und Betriebsführung des Stadtwaldes (650 ha) bedient sich die Stadt seit Jahren des Gräflichen Forstamtes Erbach. Eigenes Personal wird im gesamten Forstbereich nicht mehr beschäftigt. Es werden seitdem Überschüsse erzielt.

 

Ruheforst

Die Stadt betreibt einen Ruheforst (Urnenbestattung im Wald). Vermarktung und Dienstleistung (Bestattungen) sind der Ruheforst GmbH übertragen.

 

 

Wasserversorgung (Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Stadtprozelten)

Abwasserbeseitigung (Abwasserzweckverband Südspessart, Stadtprozelten)

Schulen (Grundschule Dorfprozelten und Mittelschule Faulbach) sind Verbänden übertragen und sollen auch nicht privatisiert werden. Bei den Verbänden zur Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung soll eine Optimierung der Verbandsarbeit durch Übertragung der technischen Betriebsleitung an einen Dienstleister noch im Jahre 2014 erfolgen.

 

Kindergarten/Kinderkrippe

Der örtliche Kindergarten mit Kinderkrippe wird als städt. Kindergarten geführt. Versuche in der Vergangenheit den Kindergarten in eine andere Trägerschaft (Caritas o.a.) zu überführen, führten nicht zum Erfolg und dürften auch für die Zukunft nicht von Erfolg beschieden sein.

 

Bauhof

Bedingt durch die vielseitige Aufgabenstellung und die Auslastung der vorhandenen Gerätschaften ist der Betrieb eines gemeindlichen Bauhofes unabdingbar.

Soweit möglich und vertretbar werden jedoch private Dienstleister in verschiedenen Bereichen in Anspruch genommen.

Eine interkommunale Zusammenarbeit der gemeindlichen Bauhöfe im Südspessart

wird seitens des Stadtrates als erstrebenswert erachtet.

 

Verwaltung

Die Stadt verfügt über keine eigene Verwaltung sondern bedient sich der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten. Als Mitglied derselben ist sie darauf bedacht gut ausgebildetes Personal vorzuhalten. Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit wird aber auch immer wieder auf private Dienstleistungen (Röder-Kommunalberatung u. ä.) zurückgegriffen.

Wie beim Bauhof wäre im Sinne einer interkommunalen Zusammenarbeit auch hier eine gemeindeübergreifende, kostenreduzierende Verschlankung der Verwaltung erstrebenswert.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass der Stadtrat von Stadtprozelten derzeit im Bereich seiner kommunalen Aufgabenstellungen keine weiteren Privatisierungsmöglichkeiten sieht.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

8

8

0