Beschluss: beschlossen

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die den Verbandsräten zugestellten Sitzungsvorlage verwiesen:

 

Im Jahre 2013 wurden auf Grund Beschlusses der Verbandsversammlung vom 26.03.2013 und mit Zustimmung des Abwasserzweckverbandes (Verbandsversammlung vom 03.04.2013) umfassende Erkundungen hinsichtlich der Möglichkeit einer Verbandszusammenführung durchgeführt.

Untersucht wurde dann im weiteren Verlauf der Informationsgespräche die Übertragung der Betriebsführung an einen Dritten.

 

1.         Verbandszusammenführung

Hierzu wurde in zwei Terminen eine Beratung durch den Kommunalen prüfungsverband wahrgenommen.

Abgeklärt wurden dabei die Möglichkeiten:

-           Zusammenführung als Zweckverband

-           Zusammenführung in privater Rechtsform (GmbH, AG)

-           Bildung eines Kommunalunternehmens

 

 

 

Zusammenführung als Zweckverband

Bei der Zusammenführung der beiden Verbände ist grundsätzlich zu beachten, dass keine Deckungsgleichheit vorhanden ist, da die Gemeinde Collenberg nicht Mitglied des Wasserzweckverbandes ist.

Eine Verbandszusammenführung ist recht unproblematisch abzuwickeln. Ungelöst ist damit aber noch die Frage der umfassenden technischen Betriebsführung, spricht die Installation eines Technikers als Betriebsleiter.

Der Wasserzweckverband bedient sich zwar bisher schon der Stadtwerke Wertheim in Bezug auf die technische Betriebsführung, die jedoch im Zusammenhang mit dem Abwasserzweckverband in Form eines gemeinsamen Betriebsleiters erweitert werden sollte.

Hierzu ist anzumerken, dass in allen Gesprächen mit Stadtwerken, Verbänden und Anbietern darauf hingewiesen wurde, dass ein gemeinsamer leitender Ingenieur, der beide Sparten Wasser und Abwasser abdeckt, nicht realisierbar sei und eigentlich eine Fachkraft für jeden der beiden Verbände eingestellt werden müsste.

In den nachfolgenden Berechnungen wird entgegen dieser Aussage von einer ltd. Person mit einem Bruttoaufwand von jährl. 80.000 € (Gehalt, Arbeitgeberant. Soz.Vers., Lohnnebenkosten) ausgegangen und hälftig mit jeweils 40.000 € den Verbänden zugerechnet.

 

 

Zusammenführung in privater Rechtsform

Bei der Zusammenführung in privater Rechtsform sind einige gravierende Unterschiede zur hoheitlichen Tätigkeit als Verband bzw. Kommunalunternehmen zu verzeichnen, von denen nachstehend einige angeführt werden:

-           Wegfall der Möglichkeit Satzungs- und Verordnungserlass; kein Anschluss- und Benutzungszwang

-           Wegen Wegfall kommunaler Gewährträgerschaft mögliche Nachteile bei der Fremdmittelbeschaffung

-           Belegung der Gebühren und Umlagen (auch Abwasser!) mit Umsatzsteuer – im Gegenzug natürlich auch Geltendmachung von Vorsteuer

-           Gründungsaufwand (notarielle Beurkundung etc.)

 

Eine Zusammenführung in privater Rechtsform wurde nach den entsprechenden Erläuterungen durch den konsultierten Herrn Ertl vom Komm. Prüfungsverband nicht weiterverfolgt.

 

 

Kommunalunternehmen

Bei einer Zusammenführung der Verbände wäre der Betriebsform Kommunalunternehmen Vorrang zu geben gewesen.

Die bei vorstehenden Ausführungen zur privaten Rechtsform als „nachteilig“ angeführten Positionen wären positiv zu werten. Hinzu kommt, dass das KU bis zu den EU-Schwellenwerten nicht verpflichtet wäre auszuschreiben, d.h. es können auch Nachverhandlungen geführt werden.

Die derzeit gültigen EU-Schwellenwerte betragen:

-Bauaufträge= 5.186.000 €

-Liefer- u. Dienstleistungsverträge im Bereich Trinkwasser, Energie, Verkehr: 414.000 €

-Sonstige Liefer- und Dienstleistungsverträge: 207.000 €

 

Das Kommunalunternehmen hat im Gegensatz zum Verband eine unternehmerische Struktur mit Vorstand und Verwaltungsrat, ist aber öffentlich-rechtlich organisiert (Anstalt des öffentl. Rechts).

Nachteilig wäre bei Umgründung des Wasserzweckverbandes in ein KU zu beachten, dass vorhandene steuerliche Verlustvorträge bzw. das steuerliche Einlagenkonto nicht auf das neue Unternehmen übertragbar sind. Darüber hinaus ist die Übertragung von Grundstücken an ein KU bei gewerbl. Tätigkeit, wie die Wasserversorgung, grunderwerbsteuerpflichtig.

 

 

2.         Übertragung der Betriebsführung

Es wurden hierzu verschiedene Möglichkeiten eruiert und teilweise auch in Augenschein genommen:

 

-           Anschluss an AMME (Abwasserverband Main-Mömling-Elsava), Erlenbach. Hier hätten die Gemeinden Mitglied beim Verband werden müssen. Schwierige Vermögensauseinandersetzung.

-           Betriebsführung durch die Stadtwerke Wertheim – Erweiterung des jetzigen Vertrages durch einen neuen „Geschäftsbesorgungsvertrag“

-           Techn.Betriebsunterstützung durch „Südwasser“

 

 

Von den beiden letztgenannten liegen Angebote für eine Betriebsführung vor, die im Anhang zur Verfügung gestellt werden. Wegen ihrer Unterschiedlichkeit im Umgang, werden hierzu nachstehend einige Erläuterungen/ Überlegungen an Hand gegeben:

 

 

Südwasser

Die Südwasser GmbH, Erlangen hat per 06.11.2013 ein Angebot für die technische Betriebsunterstützung der Kläranlage des AZV Südspessart abgegeben.

Auf Anfrage zum Sektor Wasserversorgung, hat sie mit Schreiben vom 13.01.2014 auch eine technische Betriebsunterstützung für den Wasserzweckverband angeboten.

Südwasser geht dabei von der Gestellung einer verantwortlichen Führungskraft im Umfang von ca. 1 Tag/Monat vor Ort aus, wobei der Umfang erweiterbar wäre.

Für diese Gestellung wird eine Pauschale von 6.000 €/a festgelegt.

 

Dieses Angebot würde vom Grundsatz her der derzeitigen techn. Betriebsunterstützung des Verbandes durch die Stadtwerke Wertheim entsprechen, wobei dort derzeit für einen Aufwand von ca. 2 Wochenstunden eine Pauschale von 9.600 €/a gezahlt wird.

 

Das Leistungsangebot von Südwasser erreicht somit weder im Umfang noch in der auf Stunden umgerechneten Pauschale das derzeitig genutzte Leistungsspektrum der Stadtwerke Wertheim.

 

 

Stadtwerke Wertheim

Die Stadtwerke Wertheim haben bereits mit Schreiben vom 17.06.2013 ein Erstangebot für die Übernahme der kompletten Betriebsführung abgegeben.

Da in dasselbe noch nicht die erstmals im Jahre 2013 stattgefundene Wasserabgabe an die Mitgliedsgemeinde Altenbuch eingeflossen war, wurde dieses Angebot mit Schreiben vom 18.03.2014 modifiziert.

Den Stadtwerken Wertheim lagen für die Abgabe ihres Angebotes die Rechnungsergebnisse unseres Verbandes der Jahre 2010 bis einschl. 2013 vor.

 

Das Angebot der Stadtwerke Wertheim ist als fair und annehmbar zu beurteilen und beinhaltet ein weitestgehend „Rundum-Sorglos-Paket“ für den Verband und die künftige Verbandsführung.

 

Der Verband hat im Einzelplan 8 in den Ausgaben des Jahrs 2013 ein Rechnungsergebnis in Höhe von 549.846,83 € aufzuweisen.

Hiervon verbleiben dem Verband:

Die kalkulatorischen Zinsen                                             135.686,05 €

Die kalkulatorischen Abschreibungen                            95.719,77 €

Die Umsatzsteuer                                                                3.913,01 €

52.598,04 €

Kostenersatz VG                                                                  18.341,58 €

Vergütungen Verbandsführung                                       ca. 11.000,00 €

                                                                                    Zus.    317.258,45 €

 

 

 

Zu berücksichtigen wäre bei einer Weiterführung des Verbandes in eigener Verantwortung, dass dann noch zu den bisherigen Kosten eine technische Betriebsleitung hinzugerechnet werden müsste.

Aus dem Entwurf des Geschäftsbesorgungsvertrages geht hervor, dass alle auszuführenden Arbeiten über einem Kostenvolumen von 2.500 € auch weiterhin vom Verband zu tragen wäre.

Daraus resultiert, dass zu dem Angebotspreis der Stadtwerke noch zusätzl. Kosten für den Verband anfallen können bzw. werden.

 

 

3.         Fazit

Die Übertragung der Betriebsführung an die Stadtwerke Wertheim wird von der Verwaltung in ihrer Gesamtbetrachtung als sinnvoll und wirtschaftlich annehmbar betrachtet.

Gerade im Hinblick auf die personellen Gegebenheiten mit dem Ausscheiden des technisch versierten Vorsitzenden, dem in ein paar Jahren anstehenden Ausscheiden eines der beiden Wasserwarte und die vielfältigen, wachsenden technischen Anforderungen an die Wasserversorgung der Mitgliedsgemeinden und ihrer über 7.200 Einwohner, erscheint die Übertragung der Betriebsführung an einen kompetenten, ortsnahen Dienstleiter als notwendiger und richtiger Schritt in die Zukunft.

Gerade auch die den Bürgermeistern und verschiedenen Verbandsräten  unserer Mitgliedsgemeinden bereits bekannte und bewährte Zusammenarbeit der Stadtwerke Wertheim mit der Marktgemeinde Kreuzwertheim, lassen auf eine gedeihliche Zusammenarbeit auch unseres Verbandes mit den Stadtwerken hoffen.

 

Hinzu kommt noch als gewichtiges Kriterium, dass sich der Abwasserzweckverband Südspessart in seiner Sitzung am 11.03.2014 für eine Übertragung seiner technischen Betriebsleitung an die Abwasserbeseitigung Wertheim entschieden hat.

Somit wären beide Verbände über Einrichtungen der Stadt Wertheim eingebunden.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärte Verbandsvorsitzender Haider, dass er aus seiner Sicht als Vorsitzender nicht wisse wie es zu dieser Situation gekommen sei. Beim Abwasserzweckverband habe man bereits Einstimmig einen Vertrag mit der Stadt Wertheim beschlossen. Er erinnerte an die Ursprüngliche Situation, nach der beide Verbände zusammengeführt werden sollten und dies sich damit erledigt habe. Persönlich hätte er  sich eine kommunale Firma vorstellen können, in der beide Verbände zusammengeführt werden. Er sei keinesfalls dafür zu den Stadtwerken Wertheim zu gehen, auch die künftige Situation der Mitarbeiter des Verbandes könne er nicht beurteilen.

Haider verwies darauf, dass alles renoviert und erledigt sei. Die Anlagen befinden sich zu 90 % auf dem neusten Stand. Für die künftigen Jahre stehe lediglich eine Sanierung der Hochbehälter an. In Ihren nachfolgenden Statements erklärten die Bürgermeister Wolz, Bürgermeisterin Kappes und Bürgermeister Weiner, dass sie sich für eine Übertragung der Geschäftsbesorgung  an die Stadtwerke Wertheim aussprechen. Sie verwiesen auf die Seit Mitte letzten Jahres geführten zahlreichen Gespräche und Informationsveranstaltungen, an denen sie in dieser Angelegenheit teilgenommen haben und in denen auch eine Zusammenführung der Verbände und andere Betriebsformen ausgiebig erörtert wurden.

 

Die Verbandsräte Zöller, Neff und Frieß brachten zum Ausdruck, dass sie mit der Vorlage für den heutigen Tagesordnungspunkt  etwas überrumpelt seien und kritisierten den bisherigen Informationsfluss hierzu. Vor allen Dingen in Bezug auf die Übernahme des Personales sowie einige weitere Punkte des vorgelegten Geschäftsbesorgungsvertrages bestehe noch Klärungsbedarf. Nach eingehender Diskussion sprach man sich dafür aus einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen und Detailfragen zu klären.


Die Verbandsversammlung beschließt Ihre Betriebsführung mit Wirkung zum 01.07.2014 an die Stadtwerke Wertheim zu übertragen. Über den Geschäftsbesorgungsvertrag und die damit zusammenhängenden Details, ist mit den Stadtwerken Wertheim gesondert zu verhandeln.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

9

2

 

Die beiden Verbandsvorsitzenden sollen mit den beiden Wasserwerken und Verbandsrat Zöller in einem Besprechungstermin mit den Stadtwerken Wertheim die noch offenen Personalfragen und weitere Details des Geschäftsbesorgungsvertrages klären und der Verbandsversammlung in der nächsten Sitzung berichten.