Vorsitzender Weiner übergab gleich zu Beginn des Tagesordnungspunktes das Wort an Kämmerer Gerhard Freund.
Dieser gab Erläuterungen zu den ausgehändigten Vorbemerkungen zum Haushaltsplanentwurf 2014.
Insbesondere teilte er mit, dass 105.000 € für Maßnahmen im Haushaltsplan eingestellt wurden, welche auf einer von Architekt Fuchs erstellten Maßnahmenliste für dringliche Investitionen aufgeführt sind. Diese Prioritätenliste wurde bei einer Begehung des Gebäudes mit Schulleiter Scherf, Hausmeister Hock und Architekt Fuchs am 05.02.2014 zusammengestellt. In der Dringlichkeit ganz oben stehen Brandschutzmaßnahmen, sowie der Einbau von rutschhemmenden Fußböden im Werk- und Chemieraumes.
Zu dem im Bericht des Vorsitzenden erwähnten Rechtsstreit mit der Fa. Diaplan ist zu erwähnen, dass davon auszugehen ist, dass der Schulverband Recht erhält. Jedoch wurde vorsichtshalber die Summe von 20.000 € als Ausgaben dafür eingestellt.
Eine weitere Steigerung der Kosten der Mittelschule ist der Beförderungskosten der Schüler geschuldet, welche hier der Verband zu tragen hat.
Anzumerken ist auch dass nach dem Einbau der neuen Fenster die Energiekosten gesunken sind, diese aber aufgrund der Preissteigerung der Energiekosten annähernd wieder so hoch sind wie vorher.
Die Verbandsversammlung beschließt den vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2014.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
7 |
7 |
7 |
0 |
Im Anschluss verlas Kämmerer Freund die Haushaltsatzung:
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Faulbach
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2014
Auf
Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40
Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff
der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit
festgesetzt;
er
schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
938.800 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit
378.200 Euro
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen
wird auf 250.000 Euro
festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 744.600 Euro
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes
umgelegt (Verwaltungsumlage),
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2013 auf 278 Verbandsschüler
festgesetzt,
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.678,42 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von
Ausgaben im Vermögenshaushalt
(Umlagesoll) wird auf
12.000
Euro
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes
Umgelegt (Investitionsumlage),
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2013 auf 278 Verbandsschüler
festgesetzt,
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 43,16 € festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf
150.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft
Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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7 |
7 |
0 |