Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Vorsitzender Weiner übergab gleich zu Beginn des Tagesordnungspunktes das Wort an Kämmerer Gerhard Freund.

 

Dieser gab Erläuterungen zu den ausgehändigten Vorbemerkungen zum Haushaltsplanentwurf 2014.

Insbesondere teilte er mit, dass 105.000 € für Maßnahmen im Haushaltsplan eingestellt wurden, welche auf einer von Architekt Fuchs erstellten Maßnahmenliste für dringliche Investitionen aufgeführt sind. Diese Prioritätenliste wurde bei einer Begehung des Gebäudes mit Schulleiter Scherf, Hausmeister Hock und Architekt Fuchs am 05.02.2014 zusammengestellt. In der Dringlichkeit ganz oben stehen Brandschutzmaßnahmen, sowie der Einbau von rutschhemmenden Fußböden im Werk- und Chemieraumes.

 

Zu dem im Bericht des Vorsitzenden erwähnten Rechtsstreit mit der Fa. Diaplan ist zu erwähnen, dass davon auszugehen ist, dass der Schulverband Recht erhält. Jedoch wurde vorsichtshalber die Summe von 20.000 € als Ausgaben dafür eingestellt.

 

Eine weitere Steigerung der Kosten der Mittelschule ist der Beförderungskosten der Schüler geschuldet, welche hier der Verband zu tragen hat.

 

Anzumerken ist auch dass nach dem Einbau der neuen Fenster die Energiekosten gesunken sind, diese aber aufgrund der Preissteigerung der Energiekosten annähernd wieder so hoch sind wie vorher.


Die Verbandsversammlung beschließt den vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2014.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

7

7

0

 

 

 

Im Anschluss verlas Kämmerer Freund die Haushaltsatzung:

 

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2014

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                             938.800  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                               378.200  Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen wird auf                                                                                                                     250.000 Euro

festgesetzt

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.     Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                      744.600 Euro

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

umgelegt (Verwaltungsumlage),

2.     Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2013 auf 278 Verbandsschüler festgesetzt,

3.     Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.678,42 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.     Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von

Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)  wird auf                                                                 12.000  Euro

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

Umgelegt (Investitionsumlage),

2.     Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2013 auf 278 Verbandsschüler festgesetzt,

3.     Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 43,16 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                                                   150.000 Euro

festgesetzt.

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft

 

 

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

7

7

0