Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Der Haushaltsplan war allen Verbandsräten mit Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt worden. Geschäftsführer Freund erläuterte, den Haushalt in seinen Grundzügen und beantwortete die hierzugestellten Fragen. Zum Verbandkanal Faulbach mit Regenauslassleitung erklärte er Bürgermeister Wolz, dass die Endabrechnung hierzu noch nicht vorliege und nachdem die Maßnahme 2013 noch nicht fertiggestellt wurden, Restmittel in das Jahr 2014 hinübergezogen werden mussten.

 

Zu der von Verbandsrat Mayer angeregten Investitionsumlage erklärte er aus seiner Sicht als Kämmerer der Stadt Stadtprozelten und der Gemeinde Altenbuch, dass diese beiden Gemeinden nicht in der Lage sind eine Investitionsumlage zu zahlen bzw. keine Darlehnsaufnahmen von der Kommunalaufsicht genehmigt bekommen. Auch die Bürgermeister Wolz, Dorfprozelten und Bürgermeister Weiner, Faulbach erklärte jeweils für Ihre Gemeinde das für sie die Zahlung von Investitionsumlagen nicht in Betracht gezogen werden können.

 

Verbandsrätin Löber wies nochmals darauf hin, dass Ihrer Meinung nach die noch offene Frage der Erstellung eines Faulturmes und die hierzu mit staatlichen Fördermitteln mögliche Machbarkeitsstudie in Erwägung gezogen werden sollte.

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2014

 

 

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                            1.028.700  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                              1.792.100  Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen

wird auf                                                                                                                     1.600.000   Euro

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                810.700  Euro

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll( wird auf                                             0  Euro

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                 300.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft

 


Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushaltsplanentwurf sowie der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wie vorgelegt zu.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

15

15

0