Der Haushaltsplan war allen Verbandsräten mit Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt worden. Geschäftsführer Freund erläuterte, den Haushalt in seinen Grundzügen und beantwortete die hierzugestellten Fragen. Zum Verbandkanal Faulbach mit Regenauslassleitung erklärte er Bürgermeister Wolz, dass die Endabrechnung hierzu noch nicht vorliege und nachdem die Maßnahme 2013 noch nicht fertiggestellt wurden, Restmittel in das Jahr 2014 hinübergezogen werden mussten.
Zu der von Verbandsrat Mayer angeregten Investitionsumlage erklärte er aus seiner Sicht als Kämmerer der Stadt Stadtprozelten und der Gemeinde Altenbuch, dass diese beiden Gemeinden nicht in der Lage sind eine Investitionsumlage zu zahlen bzw. keine Darlehnsaufnahmen von der Kommunalaufsicht genehmigt bekommen. Auch die Bürgermeister Wolz, Dorfprozelten und Bürgermeister Weiner, Faulbach erklärte jeweils für Ihre Gemeinde das für sie die Zahlung von Investitionsumlagen nicht in Betracht gezogen werden können.
Verbandsrätin Löber wies nochmals darauf hin, dass Ihrer Meinung nach die noch offene Frage der Erstellung eines Faulturmes und die hierzu mit staatlichen Fördermitteln mögliche Machbarkeitsstudie in Erwägung gezogen werden sollte.
Haushaltssatzung
des
Abwasserzweckverbandes
Südspessart, Stadtprozelten
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2014
Auf
Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
1.028.700 Euro
und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.792.100 Euro
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen
wird
auf
1.600.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf
810.700 Euro
festgesetzt
und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel
ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
Investitionsumlage
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von
Ausgaben im Vermögenshaushalt
(Umlagesoll( wird auf
0
Euro
festgesetzt
und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel
ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf
300.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft
Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushaltsplanentwurf sowie der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wie vorgelegt zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
17 |
15 |
15 |
0 |