Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.03.2014 eine Änderung der Verbandssatzung in Bezug auf die künftige Zusammensetzung des Verbandsgremiums beschlossen.

Hiergegen hat Verbandrat Zöller, Dorfprozelten mit Schreiben vom 06.04.2014 sein Veto eingelegt.

(Das Schreiben befindet sich in der Anlage)

Zu diesem Schreiben wurde seitens der VG Stadtprozelten eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme beim Landratsamt Miltenberg angefordert.

Der Sachbearbeiter befindet sich jedoch in Urlaub. Es fand jedoch ein Gespräch des Unterzeichnenden mit dem Leiter der Abteilung Kommunalwesen beim Landratsamt stat.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist hierzu folgendes festzustellen:

  1. Die Tagesordnung war in der Einladung vollkommen ausreichend dargestellt: Es geht um die Verbandssatzung und es geht um die Änderung der Zusammensetzung der Verbandsversammlung.

Hinsichtlich weiterer Details kann sich ein Verbandsrat bei der Verbandsleitung erkundigen.

  1. Ein knappes Abstimmungsergebnis ist kein Anlass in Bezug auf die Ungültigkeit eines Beschlusses.
  2. Der Beschluss selbst ist jedoch im Hinblick auf die Bestimmung des § 9 Absatz 3 Satz 3 der Satzung als rechtlich bedenklich zu werten.

Nicht weil wie im Schreiben von Herrn Zöller keine erforderliche Mehrheit gegeben ist, sondern weil aus dem Abstimmungsergebnis nicht das Stimmverhalten der einzelnen Verbandsräte abzuleiten ist.

Nach der Satzung hätten die Verbandsräte eines Verbandsmitgliedes erst untereinander einen Mehrheitsbeschluss herbeiführen müssen und bei Nichtzustandekommen eines solchen hätte die Stimme des Bürgermeisters den Ausschlag gegeben.

Diese Bestimmung der Satzung wurde nicht beachtet.

 

 

Der Verbandsversammlung wird daher nahegelegt, ihren diesbezüglichen Beschluss vom 26.03.2014 aufzuheben

und

es bei der bisherigen Besetzung der Verbandsversammlung zu belassen

und

die Verbandssatzung für die Zukunft dahingehend zu ändern, dass in  § 3 eine Weisungsbindung bzw. Entscheid über den/die Bürgermeister/in als gekorene/n Verbandsräte entfällt.

 

In der Verbandsversammlung entspannt sich noch eine Diskussion über die Notwendigkeit der Verkleinerung des Gremiums bzw. belassen beim jetzigen Stand.

Verbandsrat Neff betonte, dass gerade bei einem größerem Gremium entsprechendes Sach -und Fachwissen einzelner Verbandsräte eingebracht werden könne. Im Bedarfsfall sei wie jetzt bei der Änderung der Betriebsführung auch die Bildung von kleineren, vorbereitenden Gremien möglich. Unbestritten war in der Verbandsversammlung, dass eine Überarbeitung der bestehenden Verbandssatzung dringend notwendig sei, da einige Passagen überholt sind bzw. nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen.


Die Verbandsversammlung beschließt ihren  bezüglich einer Änderung der Verbandssatzung in der Sitzung vom 26.03.2014 gefassten Beschluss und Satzungsänderungsbeschluss aufzuheben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

11

10

8

2

 

Stellvertretender Verbandsvorsitzender Weimer bedankte sich für dessen 12 Jährige Tätigkeit beim Ersten Vorsitzenden. Er verwies darauf das gerade die Gemeinde Faulbach durch die Erschließung der Brunnen und die damit zusammenhängende Aufhebung des Wasserschutzgebietes die Möglichkeit erhalten habe ihr die Straße zu verwirklichen.

 

Verbandsvorsitzender Haider gab noch einen Kurzbericht über die Besprechung vom 04.04.2014. In diesem Gespräch ging es um den Bentazoneintrag durch die Landwirtschaft. Hier findet noch ein klärendes Gespräch mit den Landwirten selbst und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forst statt.

Außerdem sei festzustellen, dass der Grundwasserspiegel abgesunken sei. Herr Dr. Hanau führe dies auf anhaltende Trocken und Witter Periode zurück. Die Absenkungsstelle stelle nach seinen Aussagen jedoch kein Problem da. Bzgl. des vom Gesundheitsamt fordernden Einbaus einer Filtration führ die Notwasserversorgung über die Quellen sei festzustellen, dass nunmehr lediglich Anschlüsse für eine solche Filtration vorgehalten werden müssen.

 

 Das Protokoll der Besprechung vom 04.04.2014 wird den Verbandsräten zugeleitet.