Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

3. Bgm. Kroth verlies gegen 21.30 Uhr die Sitzung zur Schichtarbeit.

 

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung bekannt:

 

In der Sitzung am 23.01.14 wurde über diesen Bauplatz bereits beraten.

Die Kaufinteressenten möchten vorab durch eine Bauvoranfrage die Bebaubarkeit klären lassen, da es ihnen sehr wichtig ist, ihre persönlichen Vorstellungen umzusetzen.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ringstraße“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Die Dachneigung wird unterschritten: geplant 20° - BPlan: 30-45°
  • Die Traufhöhe wird überschritten: geplant 5,30 m – BPlan: 5,00 m.

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Firstrichtung im BPlan gilt nur als Hinweis; hierzu ist keine Befreiung nötig.

 

Da es sich hier nur um eine Bauvoranfrage handelt, wurden die Bauantragsunterlagen nicht vollständig eingereicht (Schnitte, Baubeschreibung etc.); eine Nachbarbeteiligung fand ebenfalls im Vorfeld nicht statt.

 

Gegen 21.30 Uhr verlies 3. Bgm. Kroth die Sitzung (Nachtschicht).

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Stadtrat zur Kenntnis.

Stadtrat Birkholz stellte in den Raum, ob dies der richtige Weg, auch in Bezug auf die Stadtentwicklung sei.

Stadtrat Haider und Piplat waren der Ansicht, dass man dies bereits in der Sitzung am 23.01.14 ausreichend diskutiert habe und man neue Bauwerber unterstützen sollte.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Bauvoranfrage von Frau Gehrig Gina und Herrn Spanlang Martin, Brückenstr. 26, 97892 Kreuzwertheim, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1926/28, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Unterschreitung der Dachneigung und der Überschreitung der Traufhöhe wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ringstraße“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0