Haushaltssatzung
der Stadt Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2014
Auf Grund derArt.63 ff der Gemeindeordnung
(GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2014
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 2.627.000
€
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
1.564.300 €
ab.
§2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 700.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) 360
v.H.
b) für die Grundstücke 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 430.000 €
festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen.
§7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar
2014 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
10 |
1 |