Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat in die Verbandsversammlungen. Die Anzahl der weiteren Vertreter bestimmt sich nach der Satzung des Zweckverbandes (Art. 32 Abs. 2 S. 3 KommZG).
Geborene Verbandsrätin ist die 1. Bürgermeisterin. Sie wird generell durch die bestellten Vertreter (= 2. Bürgermeister) in den Gremien vertreten. Wir bitten deshalb bei der weiteren Bestellung den 2. Bürgermeister außen vor zu lassen.
Die weiteren Vertreter/innen (gekorene Verbandsräte) sind durch Beschluss des Stadtrates zu bestellen. Es besteht keine Bindung an den in Art. 33 Abs1 Satz 2-5 vorgeschriebenen Proporz. - Es besteht auch keine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO.
Für jeden Verbandsrat ist eine Stellvertretung namentlich zu benennen.
- In den Abwasserzweckverband sind neben der Bürgermeisterin zwei Stadträte/-innen zu entsenden.
- In den Wasserzweckverband sind neben der Bürgermeisterin zwei Stadträte/-innen zu entsenden.
- In den Schulverband Dorf-/Stadtprozelten und Faulbach ist nur ein Sitz zu vergebend, der durch die 1. Bgmin. abgedeckt wird.
Verwaltungsgemeinschaft:
Hier
gilt nicht das KommZG sondern Art. 6 Abs. 2 VGemO.
(Verwaltungsgemeinschaftsordnung) i.V.m. Art. 33 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung),
d.h. es ist auf das Stärkeverhältnis der Parteien Rücksicht zu nehmen:
• In die
Verwaltungsgemeinschaft sind neben dem Bürgermeisters zwei Stadträte zu
entsenden.
Dies setzt sich wie folgt zusammen:
CSU: 7 x 2 : 12 = 1,16 =
1
SPD 3 x 2 : 12 =
0,5 = 1
FWG 2 x 2 : 12 = 0,33 = 0
Zur Entsendung in die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung wurde seitens 2. Bgm. Adamek der 3. Bgm. Kroth und als seine Vertretung Stadtrat Johne vorgeschlagen.
Seitens Stadträtin Tauchmann wurde für die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung Stadtrat Piplat vorgeschlagen; selbiger schlug Stadträtin Tauchmann als seine Vertretung vor.
2. Bgm. Adamek schlug zur Entsendung in den AZV Stadtrat Schreck und als dessen Vertretung Stadtrat Johne vor.
Stadträtin Tauchmann schlug zur Entsendung in den AZV Stadtrat Sacher und als dessen Vertretung Stadtrat Piplat vor.
2. Bgm. Adamek schlug zur Entsendung in den WZV Stadtrat Birkholz und als dessen Vertretung Stadtrat Meyer vor.
Stadträtin Tauchmann schlug zur Entsendung in den WZV Stadtrat Piplat und als dessen Vertretung Stadtrat Sacher vor.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt neben der 1. Bürgermeisterin Claudia Kappes (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Walter Adamek) folgende Stadträte in die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung zu entsenden:
1. Mitglied: 3. Bürgermeister Kroth Rainer
Als Stellvertreter/in wird benannt: Stadtrat Johne Christian
2. Mitglied: Stadtrat Piplat Hartmuth
Als Stellvertreter/in wird benannt: Stadträtin Tauchmann Manuela
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt neben der 1. Bürgermeisterin Claudia Kappes (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Walter Adamek) folgende Stadträte in die Abwasserzweckverbandsversammlung zu entsenden:
1. Mitglied: Stadtrat Schreck Thomas
Als Stellvertreter/in wird benannt: Stadtrat Johne Christian
2. Mitglied: Stadtrat Sacher Roland
Als Stellvertreter/in wird benannt: Stadtrat Piplat Hartmuth
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt neben der 1. Bürgermeisterin Claudia Kappes (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Walter Adamek) folgende Stadträte in die Wasserzweckverbandsversammlung zu entsenden:
1. Mitglied: Stadtrat Birkholz Marco
Als Stellvertreter/in wird benannt: Stadtrat Meyer Wolfram
2. Mitglied: Stadtrat Piplat Hartmuth
Als Stellvertreter/in wird benannt: Stadtrat Sacher Roland
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die 1. Bürgermeisterin Claudia Kappes (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Walter Adamek) in die Schulverbandsversammlung Dorf-/Stadtprozelten zu entsenden.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die 1. Bürgermeisterin Claudia Kappes (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Walter Adamek) in die Schulverbandsversammlung Faulbach zu entsenden.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
13 |
13 |
0 |