Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bgmin. Kappes führte aus, dass mit der Sitzungsladung der Geschäftsordnungsentwurf und der Satzungsentwurf zugestellt wurden.

Die Anpassungen von Bürgermeister auf Bürgermeisterin ist bereits durch die Verwaltung erfolgt.

 

Der Neuvorschlag lehnt sich im Wesentlichen an die amtliche Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages und die bisherige Geschäftsordnung an.

 

Bezüglich der Stundenvergütung für Sitzungsdienste regt die Verwaltung an zur Verwaltungsvereinfachung einen pauschalen Satz festzulegen. Der Durchschnittswert der letzten Perioden lag bei 24,00 € pro Sitzung; vorgeschlagen wurde 25,00 € pro Sitzung.

 

Stadtrat Piplat sprach die Erhöhung der Verfügungsgelder der 1. Bgmin. in § 8 an. Er war der Ansicht, dass man die alten niedrigeren Festsetzungen aus 2008 belassen sollte.

 

Geschäftsführer Freund erklärte, dass die Erhöhung aus der allgemeinen Stärkung der Position der Bürgermeister resultiert und sich ausschließlich an der Mustersatzung orientiert.

 

Stadtrat Meyer merkte an, dass er nach 6 Jahren eine Erhöhung der Entscheidungsspielräume für angemessen erachtet.

 

Stadtrat Piplat monierte die Regelung der Art der Genehmigung der nichtöffentlichen Niederschriften in § 22 Abs. 2. Er finde die Einsichtnahme während der Sitzung für nicht praktikabel bzw. man könne sich nicht gleichzeitig auf die Niederschrift und den aktuellen TOP konzentrieren. Er schlage deshalb vor, die nichtöffentliche Niederschrift immer am Anfang der nächsten nichtöffentlichen Sitzung verlesen zu lassen.

 

Stadtrat Schork regte die Stellung der nichtöffentlichen Niederschrift ins Session-Netz an.

 

Dies wurde durch die Verwaltung aufgrund gesetzlicher Vorgaben verneint.

 

Im Gremium wurden das Für- und Wider der verschiedenen Vorschläge beraten.

Schließlich einigte man sich im Gremium darauf, eine Pause zwischen dem öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu Gewähren um die Möglichkeit des ungestörten Durchlesens der nichtöffentlichen Niederschrift zu gewährleisten.

Ein entsprechender Passus soll in die GeschO mitaufgenommen werden.

 

Stadtrat Piplat sprach an, dass er den gewählten Veröffentlichungsmodus für Satzungen und Verordnungen für zu gering erachte.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass diese Form aus praktischen Gründen gewählt wurde, da Satzungstexte viele Seiten in Mitteilungsblättern in Anspruch nehmen und erfahrungsgemäß wenig gelesen werden. Eine Niederlegung entspricht den rechtlichen Anforderungen und kann zusätzlich auf der Webseite der Stadt hinterlegt werden. Auch die Herausgabe von Kopien auf Anfrage sei kein Problem.

 

Im Stadtrat kam man dahingehend überein zusätzlich diese Informationsmöglichkeiten zu nutzen; für die rechtliche Vorgehensweise bleibt die Vorgabe der Niederlegung in der Satzung bestehen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der vorgelegten Geschäftsordnung und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2014 bis 2020 mit der oben aufgeführten Änderung in § 22 Abs. 2 GeschO zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0