Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 1

Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Gremium vor:

 

Gem. § 2 Abs. 3 AVPStG (Personenstands-Ausführungsverordnung) können die Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen bestellen.

 

Wir bitten daher die Mitgliedsgemeinden ihre Eheschließungsstandesbeamten (1. / 2. / 3. Bürgermeister) der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten zu benennen. Die Bestellung erfolgt dann durch die Gemeinschaftsversammlung. Gem. Art. 4 VGemO ist die Verwaltungsgemeinschaft für den Vollzug der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis zuständig.

 

Die Bestellung des 1. Bürgermeisters ist der Regelfall.

Besondere Voraussetzungen sind hierfür nicht notwendig. Es wird lediglich der zeitnahe Besuch eines Seminars empfohlen.

 

Sollte die Benennung des 2. od.3. Bürgermeisters von Interesse sein, ist der Beschluss jeweils zu wiederholen.

 

Nach Rückfragen bei dem 2. und 3. Bürgermeister verzichteten beide auf die Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten.


Der Gemeinderat von Altenbuch benennt den 1. Bürgermeister Herrn Amend Andreas zur Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten. Die Bestellung ist beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0

 

1. Bgm. Amend schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.