Beschluss: Kenntnis genommen

Der erste Bürgermeister Amend nahm gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO den neu gewählten weiteren Bürgermeistern Herrn Meßner und Herrn Fleckenstein, den Eid nach Art. 27 KWBG (Gesetz über kommunale Wahlbeamte) ab:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe. “


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