Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 13, Anwesend: 0

Bgm. Amend gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Gemäß Art. 32 Abs. 1 GO kann der Gemeinderat vorberatende Ausschüsse bilden. Er hat in der Vergangenheit hiervon Gebrauch gemacht. Beschließende Ausschüsse nach Art. 32 Abs. 2 GO wurden bisher mit Rücksicht auf die Größe der Gemeinde und des Gemeinderates nicht gebildet.

 

In der vorangegangen Wahlperiode gab es folgende Ausschüsse:

 

-           Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Mitgliedern

 

Nach Art. 33 Abs. 1 GO regelt der Gemeinderat die Zusammensetzung der Ausschüsse in der Geschäftsordnung bzw. in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

 

Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Ausschuss mit den bisherigen Mitgliederzahlen wieder zu bilden.

 

Bei der beschlussmäßigen Bestellung der Ausschussmitglieder ist der Gemeinderat an die Vorschläge der in ihm vertretenen Parteien gebunden. Ausnahme: es wird kein Vorschlag gemacht.

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ab 5.000 Einwohner verpflichtend (Art 103 GO).

Art. 33 Abs. 2 GO wonach der 1. Bürgermeister Vorsitzender wäre, findet keine Anwendung. Ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ist zum Vorsitzenden zu bestimmen.

 

Zur Besetzung der Ausschüsse ist noch grundsätzlich anzumerken, dass eine Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der im Gemeinderat vertreten Parteien sich in der Ausschussbesetzung widerspiegeln soll.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt im Hare/Niemeyer-Verfahren:

 

Zahl der Sitze der Fraktion x Zahl der Ausschusssitze

                       Gesamtzahl der Sitze

 

Ergebnis: RP-Ausschuss                 FWG: 7 x 4 : 12 =  2,33        = 2

                                                            CSU  5 x 4 : 12 =  1,66         = 2

          

 

Für die FWG schlug Bgm. Amend die Gemeinderäte Hepp und Hirsch vor.

Zudem schlug Bgm. Amend vor, Gemeinderat Hepp mit dem Vorsitz zu betrauen.

 

Seitens der CSU-Fraktion wurden die Gemeinderäte Aulbach und Geis vorgeschlagen.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt in den

 

Rechnungsprüfungsausschuss folgende 4 Mitglieder zu berufen:

 

Gemeinderäte: Hepp, Hirsch, Aulbach und Geis.

 

Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Gemeinderatsmitglied Herr  Hepp bestellt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0