Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bgm. Amend führte die Stellungnahme der Verwaltung aus:

 

Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat in die Verbandsversammlungen. Die Anzahl der weiteren Vertreter bestimmt sich nach der Satzung des Zweckverbandes (Art. 32 Abs. 2 S. 3 KommZG).

 

Geborener Verbandsrat ist der 1. Bürgermeister. Er wird generell durch die bestellten Vertreter  (= 2. Bürgermeister) in den Gremien vertreten. Es wird deshalb gebeten, bei der weiteren Bestellung den 2. Bürgermeister außen vor zu lassen.

 

Die weiteren Vertreter (gekorene Verbandsräte) sind durch Beschluss des Gemeinderates zu bestellen. Es besteht keine Bindung an den in Art. 33 Abs1 Satz 2-5 GO vorgeschriebenen Proporz. - Es besteht auch keine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO. 

 

Für jeden Verbandsrat ist eine Stellvertretung namentlich zu benennen.

 

  • In den Abwasserzweckverband sind neben dem Bürgermeister zwei Gemeinderäte zu entsenden.

 

  • In den Wasserzweckverband sind neben dem Bürgermeister zwei Gemeinderäte zu entsenden.

 

  • In den Schulverband Faulbach ist neben dem Bürgermeister ein weiterer Gemeinderat zu entsenden.

 

Verwaltungsgemeinschaft:

 

Hier gilt nicht das KommZG sondern Art. 6 Abs. 2 VGemO (Verwaltungsgemeinschaftsordnung) i.V.m. Art. 33 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung), d.h. es ist auf das Stärkeverhältnis der Parteien Rücksicht zu nehmen:

 

           In die Verwaltungsgemeinschaft sind neben dem Bürgermeisters zwei Gemeinderäte zu entsenden.

 

Dies setzt sich wie folgt zusammen:             FWG: 7 x 2 : 12 =  1,166       = 1

                                                                         CSU  5 x 2 : 12 =  0,833        = 1     

 

Danach schlug Bgm. Amend die jeweiligen Verbandsräte und Vertreter für die FWG-Fraktion

vor.   

 

Gemeinderat Aulbach schlug die jeweiligen Verbandsräte und Vertreter für die CSU-Fraktion vor.

 

Bei dem zu vergebenen Sitz bei der Schulverbandsversammlung war man sich im Gremium

einig, den Verbandsrat aus der FWG-Fraktion und den Vertreter hierzu aus der CSU-Fraktion zu

bennen.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Meßner) folgende Gemeinderäte in die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung zu entsenden:

 

1. Mitglied:                                         Gemeinderat Hepp              

Als Stellvertreter wird benannt:        Gemeinderat Rippl

 

2. Mitglied:                                         Gemeinderat Hegmann

Als Stellvertreter wird benannt:        Gemeinderat Ulrich

 

 

 

Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Meßner) folgende Gemeinderäte in die Abwasserzweckverbandsversammlung zu entsenden:

 

1. Mitglied:                                         3. Bgm. Fleckenstein

Als Stellvertreter wird benannt:        Gemeinderat Karl

 

2. Mitglied:                                         Gemeinderat Link

Als Stellvertreter wird benannt:        Gemeinderat Geis

 

 

 

Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend  (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Meßner) folgende Gemeinderäte in die Wasserzweckverbandsversammlung zu entsenden:

 

1. Mitglied:                                         Gemeinderat Karl    

Als Stellvertreter wird benannt:        3. Bgm. Fleckenstein

 

2. Mitglied:                                         Gemeinderat Ulrich  

Als Stellvertreter wird benannt:        Gemeinderat Hegmann

 

 

 

Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend  (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Meßner) folgendes Gemeinderatsmitglied in die Schulverbandsversammlung Faulbach zu entsenden:

 

 1. Mitglied:                                        Gemeinderat Herrmann                  

Als Stellvertreter wird benannt:        Gemeinderat Geis


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0

 

Die vorgeschlagen Verbandsräte und deren Stellvertreter nahmen die Berufung in die einzelnen Gremien an.