Bgm. Amend führte die Stellungnahme der Verwaltung aus:
Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat in die Verbandsversammlungen. Die Anzahl der weiteren Vertreter bestimmt sich nach der Satzung des Zweckverbandes (Art. 32 Abs. 2 S. 3 KommZG).
Geborener Verbandsrat ist der 1. Bürgermeister. Er wird generell durch die bestellten Vertreter (= 2. Bürgermeister) in den Gremien vertreten. Es wird deshalb gebeten, bei der weiteren Bestellung den 2. Bürgermeister außen vor zu lassen.
Die weiteren Vertreter (gekorene Verbandsräte) sind durch Beschluss des Gemeinderates zu bestellen. Es besteht keine Bindung an den in Art. 33 Abs1 Satz 2-5 GO vorgeschriebenen Proporz. - Es besteht auch keine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO.
Für jeden Verbandsrat ist eine Stellvertretung namentlich zu benennen.
- In den Abwasserzweckverband sind neben dem Bürgermeister zwei Gemeinderäte zu entsenden.
- In den Wasserzweckverband sind neben dem Bürgermeister zwei Gemeinderäte zu entsenden.
- In den Schulverband Faulbach ist neben dem Bürgermeister ein weiterer Gemeinderat zu entsenden.
Verwaltungsgemeinschaft:
Hier
gilt nicht das KommZG sondern Art. 6 Abs. 2 VGemO
(Verwaltungsgemeinschaftsordnung) i.V.m. Art. 33 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung),
d.h. es ist auf das Stärkeverhältnis der Parteien Rücksicht zu nehmen:
• In die
Verwaltungsgemeinschaft sind neben dem Bürgermeisters zwei Gemeinderäte zu
entsenden.
Dies setzt sich wie folgt zusammen: FWG: 7 x 2 : 12 = 1,166 =
1
CSU 5 x
2 : 12 = 0,833 = 1
Danach schlug Bgm. Amend die
jeweiligen Verbandsräte und Vertreter für die FWG-Fraktion
vor.
Gemeinderat Aulbach schlug die
jeweiligen Verbandsräte und Vertreter für die CSU-Fraktion vor.
Bei dem zu vergebenen Sitz bei der
Schulverbandsversammlung war man sich im Gremium
einig, den Verbandsrat aus der
FWG-Fraktion und den Vertreter hierzu aus der CSU-Fraktion zu
bennen.
1. Mitglied: Gemeinderat Hepp
Als Stellvertreter wird benannt: Gemeinderat Rippl
2. Mitglied: Gemeinderat Hegmann
Als Stellvertreter wird benannt: Gemeinderat Ulrich
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Meßner) folgende Gemeinderäte in die Abwasserzweckverbandsversammlung zu entsenden:
1. Mitglied: 3. Bgm. Fleckenstein
Als Stellvertreter wird benannt: Gemeinderat Karl
2. Mitglied: Gemeinderat Link
Als Stellvertreter wird benannt: Gemeinderat Geis
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Meßner) folgende Gemeinderäte in die Wasserzweckverbandsversammlung zu entsenden:
1. Mitglied: Gemeinderat Karl
Als Stellvertreter wird benannt: 3. Bgm. Fleckenstein
2. Mitglied: Gemeinderat Ulrich
Als Stellvertreter wird benannt: Gemeinderat Hegmann
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Meßner) folgendes Gemeinderatsmitglied in die Schulverbandsversammlung Faulbach zu entsenden:
1. Mitglied: Gemeinderat Herrmann
Als Stellvertreter wird benannt: Gemeinderat Geis
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
13 |
13 |
0 |
Die vorgeschlagen Verbandsräte und deren Stellvertreter nahmen die Berufung in die einzelnen Gremien an.