Bgm. Amend gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.
Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO sind aus der Mitte des Gemeinderates mindesten ein weiterer Bürgermeister (der zweite Bgm.) und höchstens 2 weitere Bürgermeister zu wählen.
Der Gemeinderat muss, bevor er zur Wahl weiterer Bürgermeister schreitet, durch Mehrheitsbeschluss bestimmen, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister gewählt werden sollen und die Reihenfolge bestimmen.
Jeder weitere Bürgermeister ist einzeln zu wählen mittels geheimer Abstimmung unter Verwendung von Stimmzetteln. Art. 49 GO gilt nicht. Das Gemeinderatsmitglied kann sich selbst wählen und ist bei Anwesenheit sogar zur Stimmabgabe verpflichtet.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt zwei weitere (stellvertretende) ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
13 |
13 |
0 |