Beschluss: Kenntnis genommen

Gem. Art. 35 KommZG wird der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte nach Art. 33 Abs. 3 KommZG gewählt.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Die Wahl ist geheim.

 

Mit der Wahldurchführung wurde die Schriftführerin sowie Herr Weiner beauftragt.

 

1. Vors. Weiner bat um Wahlvorschläge.

 

Für die Wahl des 1. Vorsitzenden:

               

Verbandsrat Roth schlug Verbandsrat Hörnig zur Wahl des 1. Vorsitzenden vor.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht unterbreitet.

 

Seitens der Verwaltung waren Stimmzettel mit allen möglichen Bewerben vorbereitet. 1. Vors. Weiner und die Schriftführerin führten die Wahl durch.

 

Auf den Bewerber Verbandsrat Hörnig entfielen 7 Stimmen.

 

Somit ist Verbandsrat Hörnig zum 1. Vorsitzenden gewählt.

 

Verbandsrat Hörnig nahm die Wahl an. 

 

Für die Wahl des 2. Vorsitzenden:

 

1. Vors. Hörnig schlug Bgm. Amend zur Wahl des 2. Vorsitzenden vor.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht unterbreitet.

 

Auf den Bewerber Bgm. Amend entfielen 7 Stimmen.

 

Somit ist Bgm. Amend zum 2. Vorsitzenden gewählt.

 

Bgm. Amend nahm die Wahl an. 

 

Abschließend übergab Herr Weiner den Vorsitz und die weitere Sitzungsführung an den neugewählten 1. Vors. Hörnig ab.

 

Der 1. Vors. Hörnig verabschiedete bei dieser Gelegenheit Herrn Weiner als ausscheidender Vorsitzenden und bedankte sich für die geleistete Arbeit. Besonders lobte er die Überzeugungsarbeit von Herrn Weiner sowie das Aufblühen der Verbandsschule durch die Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Rektor Herrn Scherf und somit die Wiederherstellung des guten Rufes der Schule.

Er bedankte sich für das eindeutige Wahlergebnis und wertet dies als Signal für eine gute Zusammenarbeit.