Beschluss: Kenntnis genommen

Bgmin. Kappes begrüßte zu diesem TOP den Bauhofleiter Herrn Markert, der die derzeitige Situation im Bauhof schilderte und technische Fragen zum Dreiseitenkipper beantwortet.

 

Bgm. Kappes führte aus, dass der Traktoranhänger des städtischen Bauhofes nicht mehr den technischen Anforderungen entspricht. Er ist 35 Jahre alt, lässt sich nur noch nach einer Seite kippen, die Lager sind kaputt, die Auflaufbremse ist defekt usw.

Außerdem hat er keine TÜV-Zulassung und ist nur für 25 km/h zugelassen.

Nach Rücksprache mit dem Bauhof könnte er allenfalls noch für die wöchentliche Grüngutentsorgung weiterverwendet werden.

 

Der Bauhofleiter Herr Markert hat Angebote bei 3 verschiedenen Anbietern für einen neuen Dreiseitenkipper eingeholt:

 

Fa. Wolf, 71720 Oberstenfeld-Prevorst

Oehler Dreiseitenkipper mit Kran                                             16.587,00 € brutto

 

Fa. Neher-Forstgeräte, 88284 Wolpertswende  

Lochmann Dreiseitenkipper mit Greiflader                             18.102,28 € brutto

 

Fa. Neuberger, 63897 Miltenberg                                             26.648,86 € brutto

Fliegl Dreiseitenkipper ohne Greifer

 

 

Vom Bauhofleiter wird das Angebot der Fa. Wolf bevorzugt. Der Hänger wurde von ihm in Augenschein genommen. Es handelt sich außerdem um das preisgünstigste Angebot.

Zudem führte er aus, dass der neue Kipper 2 t mehr Last aufnimmt und 40 km/h anstatt bisher 25 km/h fährt.

 

Stadtrat Sacher fragte nach dem Ladekran und dem neuen TÜV.

 

Stadtrat Piplat sprach die Traktorhydraulik an.

 

Herr Markert schilderte die Notwendigkeit bzw. Die Arbeitserleichterung des Ladekrans bei Erd- und Holzarbeiten, Sandaustausch und Grubenleerungen etc. Bei dem neuen Hänger besteht die TÜV-Pflicht wie bei einem Pkw.

 

Stadträtin Tauchmann merkte an, dass sie im Internet selbst recherchiert und günstiger Angebote gefunden habe.

 

Stadtrat Dümig sprach eine mögliche Zusammenlegung der Bauhöfe an bzw. auch einen entsprechenden Geräteaustausch.

 

Bgmin. Kappes erläuterte, dass bisher schon eine vorbildliche Zusammenarbeit innerhalb der Bauhöfe stattfindet. Zudem verwies sie auf die vertrauensvolle Angebotseinholung seitens des Bauhofes.

 

2. Bgm. Adamek schloss sich dieser Ansicht an.

 

Herr Markert führte aus, dass man bei Geräten, die nicht alltäglich gebaucht würden, schon immer mit den umliegenden Bauhöfen austausche; hier allerdings sei das nicht praktikabel.

 

3. Bgm. Kroth gab den Arbeitsschutz zu bedenken und die körperliche Entlastung des Bauhofs durch die neuen Geräte. Zudem sollte man bedenken, dass der alte Kipper 35 Jahre gehalten hat. Bei ähnlicher Auslastung des neuen Kippers sei der Preis auch angemessen.

 

Stadtrat Piplat verwies auf den Haushaltsansatz der einen Anhänger ausweist und keinen Kran.

 

Stadtrat Birkholz führte aus, dass er die Fa. Oehler kenne und es sich um ein robustes Produkt handelt. Im Vergleich zur Ladung über die Gabel sei nur eine Menge von 1 t möglich und muss dann gleich abgefahren werden. Mit dem Hänger könne man 6 t auf einmal abarbeiten. Er monierte im Allgemeinen die Preisanfragen seitens des Stadtrates.

 

Stadträtin Tauchmann merkte an, dass sie sich lediglich vorab informieren und sich für diesen TOP interessierte und vorbereiten wollte. 

 

Stadtrat Dümig erklärte, dass es sich hier um Nachfragen und Erläuterungen handelt und keinesfalls um Misstrauen.

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass die Angebotseinholung durch den Bauhof gut vorbereitet war und man diese nicht mit den Internetangeboten vergleichen könne.

 

Stadtrat Piplat erwiderte zu Stadtrat Birkholz, dass man keine sinnlose Diskussion betreibe sondern sich durch ausführliches Nachfragen ein Bild machen möchte.

 

Auf entsprechende Anfrage des Zuhörers Herr Schwind Frank erteilte Bgmin. Kappes diesem das Wort.

 

Herr Schwind fragte nach, ob ein Kranführerschein hierfür benötigt wird.

 

Herr Markert erklärte, dass dieser bereits in Vorbereitung sei.

 

Abschließend bedankte sich Bgmin. Kappes beim Bauhofleiter Herrn Markert und verabschiedete diesen.

 

Die Vergabe erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.