Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

Dieser ist grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten.

 

Aufgrund des Wohnsitzes des Jagdpächters (außerhalb unserer Wohngemeinde) kann eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB angenommen werden.

 

Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft vorgetragen.

 

Der Geräte- und Futterschuppen ist bereits gebaut (Schwarzbau).

 

Seitens des Landratsamtes ist abzuklären, ob und in wieweit der Schuppen notwendig ist bzw. ob nicht die bestehende Jagdhütte ausreicht. Es ist davon auszugehen, wenn eine Privilegierung erfolgt, der Schuppen nur mit einer Rückbauverpflichtung genehmigt wird.

 

2. Bgm. Adamek und Stadtrat Birkholz erläuterten, dass man den Jagdpächter aufgeforderte habe Ordnung auf seinem Grundstück zu halten. Das sei mit dem neuen Gebäude gelungen. Allerdings war man sich der Notwendigkeit eines Bauantrages bewusst.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Dünow Bernhard, Schulstr. 21, 63867 Johannesberg zum Neubau eines Geräte- und Futterschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1099, Gemarkung Neuenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0