Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Mit Schreiben vom 12.05.14 beteiligt uns die Stadt Wertheim als Träger öffentlicher Belange zur ihrer Änderung des Flächennutzungsplanes 89 bezüglich der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen.

Eine erste Anhörung fand bereits in der Sitzung im Stadtrat am 13.09.2012 statt.

Seinerzeit wurde keine Bedenken erhoben.

Die Konzentrationsflächenausweisung betrifft Dertingen und Höhefeld.

 

Die ausführlichen Unterlagen konnten vorab im Internet abgerufen werden.

 

2. Bgm. Adamek merkte an, dass die Stadt hiervon nicht betroffen sei, da die ausgewiesenen Flächen weit weg seien.

 

Stadtrat Piplat sah hier auch keine Notwendigkeit bzw. Betroffenheit.


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes 89 der Stadt Wertheim über den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie im Hinblick auf die Darstellung von Vorrang- und Ausschlussflächen für Windkraftanlagen gemäß der  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0