Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO  soll die Gemeinde Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut erledigt werden könnten (Privatisierungsklausel).

Dies ist nach Nummer 4 Satz 2 der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht (VollzugsBekKUR) in einem Zeitraum von mindestens allen 5 Jahren durchzuführen.

Das Ergebnis ist der Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.

Diese Mitteilungspflicht greift nun erstmals zum 01.07.2014.

 


Der Gemeinderat von Altenbuch  hat sich eingehend mit der Analyse der gemeindlichen  Aufgabenbereich im Hinblick auf eine mögliche Privatisierung befasst.

 

In folgenden Teilbereichen wurden bereits Auslagerungen von Aufgaben durchgeführt:

 

Amts-/Mitteilungsblatt

Das örtliche Amts-/Mitteilungsblatt wurde bisher von der Verwaltung (Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten) druckreif erstellt und nur zum Druck an eine Druckerei weitergeleitet.

Ab 01.01.2014 wird gemeinsam mit der Stadt Stadtprozelten  ein Amts-/Mitteilungsblatt herausgebracht, bei dem die Verwaltung durch die Abgabe von Layout und Druck weitestgehend entlastet wird.

 

Photovoltaik/Energiegewinnung

In Anbetracht ihres eingeengten finanziellen Spielraumes hat die Gemeinde bisher auf eine Installierung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden verzichtet und Dachflächen an private Betreiber vermietet.

In Bezug auf die Nutzung von Windkraft auf dem Gemeindegebiet  besteht Kontakt mit einem privaten Betreiber. Gegebenenfalls besteht für die Gemeinde die Möglichkeit sich in einer noch offenen Rechtsform an der Energiegewinnung zu beteiligen.

 

Wasserversorgung (Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Stadtprozelten)

Abwasserbeseitigung (Abwasserzweckverband Südspessart, Stadtprozelten)

Schulen (Mittelschule Faulbach)

sind Verbänden übertragen und sollen auch nicht privatisiert werden. Bei den Verbänden zur Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung soll eine Optimierung der Verbandsarbeit durch Übertragung der technischen Betriebsleitung an einen Dienstleister noch im Jahre 2014 erfolgen.

 

Kindergarten

Der örtliche Kindergarten wird als kirchlicher Kindergarten geführt.

 

Bauhof

Bedingt durch die vielseitige Aufgabenstellung und die Auslastung der vorhandenen Gerätschaften  ist der Betrieb eines gemeindlichen Bauhofes unabdingbar.

Soweit möglich und vertretbar werden jedoch private Dienstleister in verschiedenen Bereichen in Anspruch genommen.

Eine interkommunale Zusammenarbeit der gemeindlichen Bauhöfe im Südspessart

wird seitens des Gemeinderates  als erstrebenswert erachtet.

 

Verwaltung

Die Gemeinde verfügt über keine eigene Verwaltung sondern bedient sich der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten. Als Mitglied derselben ist sie darauf bedacht gut ausgebildetes Personal vorzuhalten. Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit wird aber auch immer wieder auf private Dienstleistungen (Röder-Kommunalberatung u.ä.) zurückgegriffen.

Wie beim Bauhof wäre im Sinne einer interkommunalen Zusammenarbeit auch hier eine gemeindeübergreifende, kostenreduzierende Verschlankung der Verwaltung erstrebenswert.

 

 

Abschließend ist festzuhalten, dass der Gemeinderat von Altenbuch  derzeit im Bereich seiner kommunalen Aufgabenstellungen keine weiteren Privatisierungsmöglichkeiten sieht.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0