Sitzung: 22.05.2014 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0
Bgm. Amend teilte den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass der ausgehändigte Haushaltsplan unter Einbeziehung der Stabilisierungshilfe aufgestellt wurde. Er verlas auch die zu beschließende Haushaltssatzung.
Zur Beratung gab er das Wort an den Kämmerer Gerhard Freund, welcher die wichtigsten Positionen und Entwicklung der Gemeindefinanzen detailliert darlegte und auch diverse Anfragen aus den Reihen des Gemeinderates fachlich kompetent beantwortete.
Als wichtigste Aussage stellte Herr Freund dar, dass die Gemeinde Altenbuch mit der Belassung der Stabilisierungshilfe aus 2013 und einer erneuten Gewährung einer solchen für dieses Haushaltsjahr selbst mit einem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses kein neues Darlehen aufnehmen muss. Außerdem kann mit einer Sondertilgung in Höhe von 220.000 € ein bestehenden Darlehen getilgt werden.
Dies ermöglicht für die Finanzplanung der Folgejahre, dass Altenbuch die Mindestzuführungen zum Vermögenshaushalt erreichen wird.
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Altenbuch
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2014
Auf
Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit
festgesetzt;
er
schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 2.092.900 €
und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.086.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a)
Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 360 v.H.
b)
Für die Grundstücke 360
v.H.
2)
Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf 300.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft
Altenbuch,
den
Der
Gemeinderat von Altenbuch stimmt der vorgelesenen Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2014 zu
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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13 |
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