Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Amend teilte den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass der ausgehändigte Haushaltsplan unter Einbeziehung der Stabilisierungshilfe aufgestellt wurde. Er verlas auch die zu beschließende Haushaltssatzung.

 

Zur Beratung gab er das Wort an den Kämmerer Gerhard Freund, welcher die wichtigsten Positionen und Entwicklung der Gemeindefinanzen detailliert darlegte und auch diverse Anfragen aus den Reihen des Gemeinderates fachlich kompetent beantwortete.

Als wichtigste Aussage stellte Herr Freund dar, dass die Gemeinde Altenbuch mit der Belassung der Stabilisierungshilfe aus 2013 und einer erneuten Gewährung einer solchen für dieses Haushaltsjahr selbst mit einem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses kein neues Darlehen aufnehmen  muss. Außerdem kann mit einer Sondertilgung in Höhe von 220.000 € ein bestehenden Darlehen getilgt werden.

Dies ermöglicht für die Finanzplanung der Folgejahre, dass Altenbuch die Mindestzuführungen zum Vermögenshaushalt erreichen wird.

 


Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Altenbuch

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2014

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                              2.092.900 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                            1.086.500 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe         360 v.H.

b)    Für die Grundstücke                                                   360 v.H.

2)    Gewerbesteuer                                                                 360 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                   300.000 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft

 

 

Altenbuch, den

 

 

 

Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der vorgelesenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 zu

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0