Beschluss: Kenntnis genommen

Bisheriger 1. Vors. Veh gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.

 

Gem. Art. 35 KommZG wird der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte nach Art. 33 Abs. 3 KommZG gewählt.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Die Wahl ist geheim.

 

Mit der Wahldurchführung wird – sofern Einverständnis besteht – von der Verwaltung  übernommen. Hiermit bestand Einverständnis.

 

Herr Veh bat um entsprechende Vorschläge für die Wahl zum 1. Vorsitzenden.

 

Bgm. Wolz schlug Verbandsrat Bieber vor.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

 

Danach erfolgte die Wahl mittels vorbereiteten Stimmzetteln.

 

Auf den Bewerber Herr Bieber entfielen 2 Stimmen; ein Stimmzettel wurde leer abgegeben.

 

Somit ist Verbandsrat Bieber zum 1. Vorsitzenden gewählt.

 

Verbandsrat Bieber nahm die Wahl zum 1. Vorsitzenden an.

 

 

Herr Veh bat um entsprechende Vorschläge für die Wahl zum 2. Vorsitzenden.

 

Bgm. Wolz schlug Bgmin. Kappes vor. 

 

Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

 

Danach erfolgte die Wahl mittels vorbereiteten Stimmzetteln.

 

Auf die Bewerberin Frau Kappes entfielen 3 Stimmen. 

 

Somit ist Bgmin. Kappes zur 2. Vorsitzenden gewählt.

 

Bgmin. Kappes nahm die Wahl zur 2. Vorsitzenden an.