Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

1. Vors. Kappes führte aus, dass die Bestellung der Bürgermeister als Eheschließungsstandesbeamte spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit, gem. §3 Abs. 3 AVPStG (Personenstandsausführungsverordnung) erlischt.

 

Das Erlöschen bzw. der Widerruf ist festzustellen.



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

6

6

6

0