Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

1. Vors. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Gem. § 3 Abs. 3 AVPStG (Personenstandsausführungsgesetz) erlischt die Bestellung der Bürgermeister spätestens mit Ablauf der Amtszeit; die Bestellung gilt im Falle der Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung fort.

 

Zudem ist es ab dem 01.01.2013 möglich, auch 2. od. 3. Bürgermeister als Eheschließungsstandesbeamte zu bestellen. Die Gemeinde Collenberg hat hiervon gebrauch gemacht; ansonsten sind jeweils die 1. Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten zu benennen.

 

Seitens der Verwalteten Gemeinden liegen der VGem. die Bestellungsvorschläge vor.


Die Gemeinschaftsversammlung bestätigt die Bestellung des 1. Bürgermeisters Herrn Karl Josef Ullrich der Gemeinde Collenberg ab dem 01.05.2014 zum  Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirkes Südspessart / Stadtprozelten innerhalb der Gemeindegrenzen der Gemeinde Collenberg. 

Die Bestellung ist beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.

 

Die Gemeinschaftsversammlung bestätigt die Bestellung des 2. Bürgermeisters Herrn Peter Mayer der Gemeinde Collenberg ab dem 01.05.2014 zum  Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirkes Südspessart / Stadtprozelten innerhalb der Gemeindegrenzen der Gemeinde Collenberg. 

Die Bestellung ist beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.

 

Die Gemeinschaftsversammlung bestätigt die Bestellung des 3. Bürgermeisters Herrn Andreas Freiburg der Gemeinde Collenberg ab dem 01.05.2014 zum  Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirkes Südspessart / Stadtprozelten innerhalb der Gemeindegrenzen der Gemeinde Collenberg. 

Die Bestellung ist beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.

 

 

Weiterhin bestätigt die Gemeinschaftsversammlung die Bestellung des 1. Bürgermeisters Herrn Dietmar Wolz der Gemeinde Dorfprozelten ab dem 01.05.2014 zum  Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirkes Südspessart / Stadtprozelten innerhalb der Gemeindegrenzen der Gemeinde Dorfprozelten. 

Die Bestellung ist beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.

 

 

Zudem bestätigt die Gemeinschaftsversammlung die Bestellung des 1. Bürgermeisters Herrn Wolfgang Hörnig der Gemeinde Faulbach ab dem 01.05.2014 zum  Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirkes Südspessart / Stadtprozelten innerhalb der Gemeindegrenzen der Gemeinde Faulbach. 

Die Bestellung ist beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.

 

 

Die Gemeinschaftsversammlung bestätigt die Bestellung des 1. Bürgermeisters Herrn Amend Andreas der Gemeinde Altenbuch ab dem 01.05.2014 zum  Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirkes Südspessart / Stadtprozelten innerhalb der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten. Die Bestellung ist beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.

 

 

Die Gemeinschaftsversammlung bestätigt die Bestellung der 1. Bürgermeisterin Frau Claudia Kappes der Stadt Stadtprozelten ab dem 01.05.2014 zur  Eheschließungsstandesbeamtin des Standesamtsbezirkes Südspessart / Stadtprozelten innerhalb der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten. Die Bestellung ist beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

6

6

6

0