Beschluss: Kenntnis genommen

1. Bgmin. Kappes führte die Stellungnahme der Verwaltung aus:

 

Gem. Art. 6 Abs. 3 VGemO (Verwaltungsgemeinschaftsordnung) wird der Vorsitzende und sein Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus der Mitte der 1. Bürgermeister gewählt.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Die Wahl ist geheim.

 

Mit der Wahldurchführung wurde die Verwaltung Herr Freund und Frau Wolz beauftragt. 

 

1. Bgmin. Kappes bat um entsprechende Vorschläge.

 

Verbandsrat Hepp schlug den 1. Bgm. Amend vor.

 

Verbandsrat Hegmann schlug die 1. Bgmin. Kappes vor.

 

Danach erfolgte die Verteilung der Stimmzettel.

 

Auf den 1. Bgm. Amend entfielen 2 Stimmen.

Auf die 1. Bgmin. Kappes entfielen 4 Stimmen.

 

Somit ist die 1. Bgmin. Kappes zur 1. Vorsitzenden wiedergewählt.

 

Frau Bgmin. Kappes nahm die Wahl an.

 

Für die Wahl des Stellvertreters gelten die gleichen Voraussetzungen; allerdings ist der Vertreter aus der Mitte der Gemeinschaftsversammlung zu wählen, d.h. er muss nicht zwingend ein Bürgermeister sein.       

 

1. Vors. Kappes bat um entsprechende Vorschläge.

 

Verbandsrat Kroth schlug Verbandsrat Hegmann vor.

 

Verbandsrat Hepp schlug den 1. Bgm. Amend vor.

 

Danach erfolgte die Verteilung der Stimmzettel.

 

Auf den 1. Bgm. Amend entfielen 2 Stimmen.

Auf den Verbandsrat Hegmann entfielen 4 Stimmen.

 

Somit ist Verbandsrat Hegmann zum 2. Vorsitzenden gewählt.

 

Verbandsrat Hegmann nahm die Wahl an.