Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

1. Vors. Birkholz führte aus, dass für die laufende Amtsperiode das Gremium eine neue Geschäftsordnung zu erlassen hat.  Mit der Sitzungsladung wurde ein Entwurf zugestellt.

 

Verbandsrat Zöller monierte die Vergabe von Bauaufträgen über 50.000,00 € auf Seite 2 der GeschO. Diese Summe sei seiner Ansicht nach zu hoch, da die großen Investitionen im Verband bereits abgearbeitet wurden. Er schlug eine Absenkung auf 10.000,00 € vor.

 

Herrn Haider wurde seitens des Vorsitzenden das Wort hierzu erteilt.

Herr Haider erinnerte bezüglich dieses Postens auf mögliche schnell zu treffende Entscheidungen hinsichtlich der Quellen.

 

1. Bgmin. Kappes schlug als Kompromiss vor, den Betrag auf 20.000,00 € für Bauleistungen festzusetzen.

 

Verbandsrat Frieß sprach sich für den Betrag von 10.000,00 € aus. Er sah diesen als ausreichend an. Im späteren Verlauf der Diskussion konnte er sich mit dem Vorschlag der 1. Bgm. Kappes anfreunden.

 

Bgm. Wolz war der Ansicht, dass die Vorsitzenden die Grenzen im Allgemeinen nicht ausreizen und man das Verbandshandeln nicht nur an einer Summe festmachen kann.

 

Vorsitzender Birkholz merkte an, dass man sich immer auf den jeweiligen Einzelfall beziehen müsse.

 

Verbandsrat Guilleaume wies auf einen „Doppler“ im § 3 der GeschO hin.

Dieser wird von der Verwaltung berichtig; ebenso die Anpassung der Anzahl der Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss.


Die Verbandsversammlung gibt sich für die Amtsperiode 2014 – 2020 die im Entwurf vorgelegte Geschäftsordnung mit den vorstehend festgehaltenen Änderungen im § 3 (Rechnungsprüfungsausschuss).


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0

 

 

Die Verbandsversammlung beschließt, den in § 5 Abs. 2 Nr. 4 der GeschO Betrag für die Vergabe von Bauaufträgen von 50.000,00 € auf 20.000,00 € zu senken. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

10

2