Beschluss: Kenntnis genommen

Der 1. Vors. Haider führte aus, dass gemäß Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt wird. Dies entspricht auch § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung.

Der Verbandsvorsitzende soll der gesetzliche Vertreter einer Gemeinde sein, die dem Zweckverband angehört. Diese Regelung ist nicht in der Verbandssatzung enthalten.

(Anmerkung: „Soll“ heißt in der Gesetzesauslegung nicht „muss“, d.h. jeder Verbandsrat ist wählbar).

 

Es wird geheim abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 33 Abs. 3 KommZG).

 

Mit der Wahldurchführung wird – sofern Einverständnis besteht- der bisherige Vorsitzende und der Schriftführer beauftragt.

 

Hiermit bestand im Gremium Einverständnis.

 

1. Vors. Haider bat um die Benennung von Wahlvorschlägen für den 1. Vorsitzenden.

 

1. Bgmin Kappes schlug Verbandsrat Birkholz Marco vor.

Verbandsrat Zöller schlug Verbandsrat Piplat vor.

 

Beide Kandidaten stellten sich kurz im Gremium vor und warben um Stimmen.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

 

Danach erfolgte die Wahl mittels vorbereiteten Stimmzetteln.

 

Auf den Bewerber Verbandsrat Birkholz Marco entfielen 8 Stimmen;

auf den Bewerber Verbandsrat Piplat entfielen 3 Stimmen.

Ein Stimmzettel wurde leer abgegeben.

 

Somit ist Verbandsrat Birkholz zum 1. Vorsitzenden gewählt.

 

Verbandsrat Birkholz nahm die Wahl zum 1. Vorsitzenden an.

Er bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und warb für eine Zusammenarbeit zum Wohle aller.

 

Der ehemalige Vors. Haider übergab die Schlüssel des Verbandes sowie die Sitzungsleitung an den neuen 1. Vorsitzenden.

                          

Der nun 1. Vors. Birkholz übernahm die Sitzungsleitung und bat um die Benennung von Wahlvorschlägen für den 2. Vorsitzenden.

 

1. Bgm. Wolz schlug Verbandsrat Zöller vor.

1. Bgmin. Kappes schlug Bgm. Hörnig vor.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

 

Danach erfolgte die Wahl mittels vorbereiteten Stimmzetteln.

 

Auf den Bewerber Verbandsrat Zöller entfielen 4 Stimmen;

auf den Bewerber 1. Bgm. Hörnig entfielen 8 Stimmen.  

 

Somit ist 1. Bgm. Hörnig zum 2. Vorsitzenden gewählt.

 

1. Bgm. Hörnig nahm die Wahl zum 2. Vorsitzenden an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.


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