Die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB aus lief zum 20.01.06 aus. Von den 28 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange erfolgten 20 Rückmeldungen; davon hatten 11 keine Einwände. Im Einzelnen:
Keine Einwände:
- Amt für Landwirtschaft, Aschaffenburg
- WZV, Stadtprozelten
- WWA, Aschaffenburg
- Straßenbauamt, Aschaffenburg
- Regierung von Unterfranken, Brand- u. Katastrophenschutz, Würzburg
- Bayer. Bauernverband, Würzburg
- Landratsamt Miltenberg, Immissionsschutz
- Landratsamt Miltenberg, Brandschutz
- Landratsamt Miltenberg, Bauleitplanung
- Markt Eschau
- Gemeinde Faulbach
Hinweise zur Kenntnisnahme:
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
- Amt für Landwirtschaft und Forsten, Miltenberg
- Landratsamt Miltenberg, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Landratsamt Miltenberg, Gesundheitsamt
- Landratsamt Miltenberg, Natur- u. Landschaftsschutz
- Regionaler Planungsverband, Aschaffenburg
Zur Beratung:
- eon Netz, Bamberg
- eon Bayern, Marktheidenfeld
Anmerkung: Die beiden Kirchenvertreter Herr Pfarrer Stanek und Herr Pastor Hyn waren am 12.01.06 zu einem Besprechungstermin in der Verwaltung. Das Gespräch wurde unter „positiven Aspekten“ geführt. Eine Stellungnahme liegt uns aber nicht vor.
a)
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Würzburg vom 02.01.2006
Die mit der Durchführung des
Projekts betrauten Personen werden auf Art. 8 Abs. 1 und 2 des Bayer.
Denkmalschutzgesetzes hingewiesen.
b)
Regierung von Unterfranken Würzburg vom
09.01.2006
Keine Einwände, soweit Stellungnahmen Forst und Naturschutz Rechnung
getragen wird.
Die
Stellungnahmen von Forst- und Naturschutz werden beachtet.
c)
Amt für Landwirtschaft und Forsten Außenstelle
- Bereich Forsten - Miltenberg vom 19.01.2006:
Die Stadt Stadtprozelten plant
parallel zum weiteren FNP-Verfahren die Durchführung des bestattungsrechtlichen
Genehmigungsverfahren nach Art. 9 BestG und die Beantragung der Rodungserlaubnis
nach Art. 9 Abs. 2 BayWaldG durchzuführen. Die Punkte Nr. 1 bis 8 werden in
diesem Genehmigungsverfahren beachtet.
Der Punkt 4 des
Erläuterungsberichtes wird hinsichtlich "Sturmwurfgefährdung" und
"Fauna" (Schwarzwild) wie folgt ergänzt:
·
Sturmwurfgefährdung" (Seite 5)
"Eine
über das allgemeine Maß hinausgehende Sturmwurfgefährdung der Waldbestände ist
im hiesigen Raum nicht vorhanden."
·
"Fauna"
"häufige
Säugetiere wie: Rehwild, Hase, Fuchs, Marder, Schwarzwild"
Ein Durchwühlen des weiterhin
frei zugänglichen Geländes ist aufgrund der Urnenbestattung und der schlichten
und naturnahen Gestaltung der Gräber von untergeordneter Bedeutung.
d) Landratsamt Miltenberg vom 20.12.2005 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Herr Koch
Die Detailfragen werden mit
dem Landratsamt abgestimmt. Das Genehmigungsverfahren nach Art. 9 BestG wird
eingeleitet. Die Nummern 1.4 vom 12.11.2002 und 1.7 vom 23.08.2005 der Bekanntmachungen
des Bayer. Staatsministerium des Inneren werden beachtet.
e)
Landratsamt Miltenberg Natur- und
Landschaftsschutz
Einverständnis, Entscheidung über Ausgleichsmaßnahmen im Bestattungsverfahren
Wird zur Kenntnis genommen.
Das bestattungsrechtliche
Genehmigungsverfahren wird durchgeführt.
Landschaftsschutzgrenze
Die Grenze des
Landschaftsschutzgebietes "Spessart" wird gemäß Planausschnitt
nachrichtlich dargestellt.
f)
Landratsamt Miltenberg, Gesundheitsamtliche
Belange
Keine Bedenken, sofern die Würde der Verstorbenen in keiner Weise beeinträchtigt wird.
Es wird sichergestellt, dass
die Würde des Verstorbenen in keiner Weise beeinträchtigt wird.
g)
Regionaler Planungsverband Bayer. Untermain -
Region 1 vom 16.01.2006
Es werden keine Einwendungen erhoben, wenn unter Berücksichtigung der Forst- und Naturschutzbehörden den vorangegangenen Belangen besonderes Gewicht beigemessen wird.
Die Belange
des Forst- und Naturschutzes werden beachtet.
h) E.ON Netz GmbH Bamberg vom 17.01.2006
Grundsätzlich keine Bedenken, wenn Hinweise 1 - 4 beachtet werden.
Die Sicherheitsbestimmungen
werden beachtet. Der Naturfriedhof wird lediglich im Süden von der
Leitungsschutzzone der 110-KV-Freileitung tangiert. Dieser Bereich wird von
Begräbnisstätten freigehalten, obwohl eine Notwendigkeit nicht gesehen wird.
i) E.ON Bayern AG, Marktheidenfeld vom 16.01.2006
110 KV-Freileitung; Beteiligung E.ON Netz GmbH Bamberg
Die E.ON Netz GmbH Bamberg wurde am Verfahren beteiligt.
20-KV-Kabelleitungen (Roteintragung Plankopie)
Die Eintragungen aus der
Plankopie werden im Flächennutzungsplan nachgetragen. (Aufgrund des Maßstab
1:5000 ist eine maßstabgerechte Eintragung nicht möglich).
Baubeschränkung innerhalb der
Schutzzone (Bepflanzung, Erdarbeiten, Trennung der Eigentumsverhältnisse im FNP
+ Erläuterungsbericht.
Die Sicherheitsbestimmungen im
Bereich der 20 KV-Kabelleitungen werden beachtet.
Die Unterscheidung der
Eigentumsverhältnisse werden im Flächennutzungsplan und Erläuterungsbericht
vorgenommen.
110
KV-Freileitung = E.ON Netz GmbH
20
KV-Kabelleitungen = E.ON Bayern AG
j) Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Flächennutzungsplanänderungsentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stadtprozelten zur Ausweisung eines Naturfriedhofes vom 29.11.05 in der überarbeiteten Fassung vom 26.01.06 mit den vorab behandelten Änderungen und Anregungen zu.
k) Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Auslegung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes der Stadt Stadtprozelten zur Ausweisung eines Naturfriedhofes vom 29.11.05 in der überarbeiteten Fassung vom 26.01.06 mit dem behandelten Änderungen und Anregungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sofern keine wesentlichen Anregungen und Bedenken in der noch ausstehenden Bürgerbeteiligung vorgebracht werden.
l) Parallel zum bauleitplanungsrechtlichen Verfahren soll die Erlaubnis zur Genehmigung eines Naturfriedhofes gem. Art. 9 BestG sowie eine Rodungserlaubnis gem. 9 Abs. 2 BayWaldG beantragt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
12 |
12 |
11 |
1 |