Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB aus lief zum 20.01.06 aus. Von den 28 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange erfolgten 20 Rückmeldungen; davon hatten 11 keine Einwände.  Im Einzelnen:

 

Keine Einwände:

 

  1. Amt für Landwirtschaft, Aschaffenburg
  2. WZV, Stadtprozelten
  3. WWA, Aschaffenburg
  4. Straßenbauamt, Aschaffenburg
  5. Regierung von Unterfranken, Brand- u. Katastrophenschutz, Würzburg
  6. Bayer. Bauernverband, Würzburg
  7. Landratsamt Miltenberg, Immissionsschutz
  8. Landratsamt Miltenberg,  Brandschutz
  9. Landratsamt Miltenberg, Bauleitplanung
  10. Markt Eschau
  11. Gemeinde Faulbach

 

 

Hinweise zur Kenntnisnahme:

 

  1. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
  2. Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
  3. Amt für Landwirtschaft und Forsten, Miltenberg
  4. Landratsamt Miltenberg, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  5. Landratsamt Miltenberg, Gesundheitsamt
  6. Landratsamt Miltenberg, Natur- u. Landschaftsschutz
  7. Regionaler Planungsverband, Aschaffenburg

 

 

Zur Beratung:

 

  1. eon Netz, Bamberg
  2. eon Bayern, Marktheidenfeld

 

Anmerkung:         Die beiden Kirchenvertreter Herr Pfarrer Stanek und Herr Pastor Hyn waren am 12.01.06 zu einem Besprechungstermin in der Verwaltung. Das Gespräch wurde unter „positiven Aspekten“ geführt. Eine Stellungnahme liegt uns aber nicht vor.

 

 


a)    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Würzburg vom 02.01.2006

 

Die mit der Durchführung des Projekts betrauten Personen werden auf Art. 8 Abs. 1 und 2 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes hingewiesen.

 

 

b)    Regierung von Unterfranken Würzburg vom 09.01.2006

 

Keine Einwände, soweit Stellungnahmen Forst und Naturschutz Rechnung

getragen wird.

 

Die Stellungnahmen von Forst- und Naturschutz werden beachtet.

 

 

c)    Amt für Landwirtschaft und Forsten Außenstelle - Bereich Forsten - Miltenberg vom 19.01.2006:

 

Die Stadt Stadtprozelten plant parallel zum weiteren FNP-Verfahren die Durchführung des bestattungsrechtlichen Genehmigungsverfahren nach Art. 9 BestG und die Beantragung der Rodungserlaubnis nach Art. 9 Abs. 2 BayWaldG durchzuführen. Die Punkte Nr. 1 bis 8 werden in diesem Genehmigungsverfahren beachtet.

 

Der Punkt 4 des Erläuterungsberichtes wird hinsichtlich "Sturmwurfgefährdung" und "Fauna" (Schwarzwild) wie folgt ergänzt:

 

·  Sturmwurfgefährdung" (Seite 5)

"Eine über das allgemeine Maß hinausgehende Sturmwurfgefährdung der Waldbestände ist im hiesigen Raum nicht vorhanden."

 

 

·        "Fauna"

"häufige Säugetiere wie: Rehwild, Hase, Fuchs, Marder, Schwarzwild"

Ein Durchwühlen des weiterhin frei zugänglichen Geländes ist aufgrund der Urnenbestattung und der schlichten und naturnahen Gestaltung der Gräber von untergeordneter Bedeutung.

 

 

d)    Landratsamt Miltenberg vom 20.12.2005 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Herr Koch

 

Die Detailfragen werden mit dem Landratsamt abgestimmt. Das Genehmigungsverfahren nach Art. 9 BestG wird eingeleitet. Die Nummern 1.4 vom 12.11.2002 und 1.7 vom 23.08.2005 der Bekanntmachungen des Bayer. Staatsministerium des Inneren werden beachtet.

 

 

e)    Landratsamt Miltenberg Natur- und Landschaftsschutz

Einverständnis, Entscheidung über Ausgleichsmaßnahmen im Bestattungsverfahren

 

Wird zur Kenntnis genommen.

         Das bestattungsrechtliche Genehmigungsverfahren wird durchgeführt.

 

         Landschaftsschutzgrenze

 

Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes "Spessart" wird gemäß Planausschnitt nachrichtlich dargestellt.

 

 

f)     Landratsamt Miltenberg, Gesundheitsamtliche Belange

Keine Bedenken, sofern die Würde der Verstorbenen in keiner Weise beeinträchtigt wird.

 

Es wird sichergestellt, dass die Würde des Verstorbenen in keiner Weise beeinträchtigt wird.

 

 

g)    Regionaler Planungsverband Bayer. Untermain - Region 1 vom 16.01.2006

 

Es werden keine Einwendungen erhoben, wenn unter Berücksichtigung der Forst- und Naturschutzbehörden den vorangegangenen Belangen besonderes Gewicht beigemessen wird.

 

Die Belange des Forst- und Naturschutzes werden beachtet.

 

 

h)    E.ON Netz GmbH Bamberg vom 17.01.2006

 

Grundsätzlich keine Bedenken, wenn Hinweise 1 - 4 beachtet werden.

 

Die Sicherheitsbestimmungen werden beachtet. Der Naturfriedhof wird lediglich im Süden von der Leitungsschutzzone der 110-KV-Freileitung tangiert. Dieser Bereich wird von Begräbnisstätten freigehalten, obwohl eine Notwendigkeit nicht gesehen wird.

 

 

i)     E.ON Bayern AG, Marktheidenfeld vom 16.01.2006

 

110 KV-Freileitung; Beteiligung E.ON Netz GmbH Bamberg

 

Die E.ON Netz GmbH Bamberg wurde am Verfahren beteiligt.

 

20-KV-Kabelleitungen (Roteintragung Plankopie)

 

Die Eintragungen aus der Plankopie werden im Flächennutzungsplan nachgetragen. (Aufgrund des Maßstab 1:5000 ist eine maßstabgerechte Eintragung nicht möglich).

 

Baubeschränkung innerhalb der Schutzzone (Bepflanzung, Erdarbeiten, Trennung der Eigentumsverhältnisse im FNP + Erläuterungsbericht.

 

Die Sicherheitsbestimmungen im Bereich der 20 KV-Kabelleitungen werden beachtet.

 

Die Unterscheidung der Eigentumsverhältnisse werden im Flächennutzungsplan und Erläuterungsbericht vorgenommen.

 

110 KV-Freileitung               =          E.ON Netz GmbH

20 KV-Kabelleitungen         =          E.ON Bayern AG

 

 

 

j)      Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Flächennutzungsplanänderungsentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stadtprozelten zur Ausweisung eines Naturfriedhofes vom 29.11.05 in der überarbeiteten Fassung vom 26.01.06 mit den vorab behandelten Änderungen und Anregungen zu.

 

 

k)    Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Auslegung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes der Stadt Stadtprozelten zur Ausweisung eines Naturfriedhofes vom 29.11.05 in der überarbeiteten Fassung vom 26.01.06 mit dem behandelten Änderungen und Anregungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sofern keine wesentlichen Anregungen und Bedenken in der noch ausstehenden Bürgerbeteiligung vorgebracht werden.

 

 

l)      Parallel zum bauleitplanungsrechtlichen Verfahren soll die Erlaubnis zur Genehmigung eines Naturfriedhofes gem. Art. 9 BestG sowie eine Rodungserlaubnis gem. 9 Abs. 2 BayWaldG beantragt werden.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

12

12

11

1