Beschluss: zurückgestellt

Lt. Auskunft von Bgm. Amend möchte die Familie Weis einen Bauplatz im Anschluss an die Karthäuserstraße generieren.

 

Derzeit ist dies so nicht möglich, da der Bebauungsplan an besagten Grundstücken endet und der Flächennutzungsplan auch kein Bauland ausweist.

 

Dies könnte nur mit entsprechenden Änderungen des Bebauungsplan und des Flächennutzungsplanes erfolgen.

Eine interne Vorabfrage beim Landratsamt (Bauleitplanung) hat hier einige Bedenken geäußert. (E-Mail in der Anlage)

 

Die Gemeinde besitzt die Planungshoheit und kann hierüber befinden, ob und wie sie etwas – im gesetzlichen Rahmen – beplant.

 

Es wird angeregt, den doch schon in die Jahre gekommen Flächennutzungsplan  von 1980 generell neu zu begutachten und Potentiale insgesamt zu entwickeln.

Ein Planungsauftrag für die Gemeinde hätte dann auch Hand und Fuß.

 

Bei der hier angestrebten Einzelfalllösung wäre ein städtebaulicher Vertrag mit den Bauwerbern denkbar, der dann die gesamten Planungskosten und Risiken auf die Bauherren überträgt. Das Verfahren bleibt trotzdem bei der Gemeinde als Planungsbehörde.

 

Die Verwaltung gibt auch zu bedenken, dass bei Einzellösungen wie hier, immer Begehrlichkeiten geweckt werden.

 

Die Gemeinde hat nun darüber zu befinden:

 

  • Ob sie eine Änderung des Flächennutzugsplanes und des Bebauungsplanes zu Gunsten der Familie Weis unterstützt und wenn ja

 

  • ob die Planungskosten und Risiken bei der Gemeinde verbleiben oder voll zu Lasten der Bauherren gehen.

 

 

Nach einer eingehenden Diskussion über das Für und Wider, einer Einzelfallentscheidung  oder einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes wurde der Punkt bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.