Der Haushaltsplanentwurf wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung mit der Einladung zugestellt.

 

Der Geschäftsstellenleiter und Kämmerer, Gerhard Freund, ging nochmals kurz auf die ,dem Haushalt bereits beigefügten, Vorbemerkungen ein.

 

Von Gemeinderat Hruby wurde angemerkt, dass die Haushalte der letzten Jahre jährliche Steigerungsraten mit sich bringen. Die selben schlagen sich natürlich auf die gemeindlichen Haushalte durch. Er appellierte dafür nach möglichen Einsparungen, vor allem im Zusammenhang mit dem personellen Bereich, zu suchen.

 

Haushaltsatzung

 

der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten

 

(Landkreis Miltenberg)

 

für das Haushaltsjahr 2005

 

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VgemO, §§ 40,41 KommZG sowie der Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2005 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt                    in den Einnahmen und Ausgaben mit      485.400 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt                      in den Einnahmen und Ausgaben mit      535.400 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtigungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1) Verwaltungsumlage

 

1.      Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t  wird für das Haushaltsjahr 2005 auf 369.500 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

2.      Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wir die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2004 auf 3.051 Einwohner festgesetzt.

3.      Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 121,10 € festgesetzt.

 

 

(2) Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.

 

 

 


Nach eingehender Beratung stimmte die Gemeinschaftsversammlung dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf zu.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

6

5

5

0