Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 7

Bgm. Amend führte aus, dass am 08.08.14 vor Ort eine Behördenrunde stattfand. Anwesend waren:

 

Herr Benz                   WWA Aschaffenburg

Herr Keil                     WWA Aschaffenburg

 

Herr Roth                    LRA Miltenberg – Wasserrecht

                                    LRA  Miltenberg – Naturschutz (Herr Müller war entschuldigt)

 

Herr Hepp                  Anlieger

Herr Klar                     Anlieger

 

Herr Bgm. Amend     Gemeinde Altenbuch

Herr Bandemer         Gemeindearbeiter

Frau Wolz                   Verwaltung

 

 

Vor Ort wurde der Antrag des Herrn Hepp (mit Unterschriftenliste) zur Reaktivierung des Bachlaufs ab der Spessartstraße bis zur Gründleinstraße besprochen.

 

Grundsätzlich wurde das Ansinnen der Anlieger Hepp und Klar zur Renaturalisierung des Bachlaufs seitens der Behörden begrüßt. 

Das derzeitige von den Anliegern erstellte Provisorium kann als Bauwerk so nicht bestehen bleiben. Das Rohr muss befestigt / vergraben (10 cm oberhalb der Sohle) werden. 

 

Normalerweise wird der Mittelbach nur als Überlauf der Bachverrohrung aus den 60iger Jahren mit Wasser versorgt. Das Bauwerk der Anlieger besteht seit einem Jahr und bisher liegt eine mündliche Beschwerde der Anliegerin Frau Dümig (Vernässung) vor.

Weiterhin wird der Faulbach auch zusätzlich mit der Buchbrunnenquelle gespeist.

 

Seitens der Ämter wird zur Wiederbelebung des Mittelbachs ein wasserrechtliches Verfahren (beschränkte Wasserrechtliche Erlaubnis) mit der Gemeinde als Antragsteller und Gewässerunterhalter angeregt.

 

Ein Lageplan und Fotos lagen der Sitzungsladung bei.

 

Bgm. Amend erklärte auf entsprechende Anfrage aus dem Gremium, dass er mit Baukosten in Höhe von ca. 4.000,00 € rechne.

Zudem war er überrascht über die positive Einstellung der Behörden zur Renaturierung.

 

Gemeinderat Ulrich fragte nach, ob die Gemeinde dann auch für den Unterhalt und evtl. Schäden haftbar sei.

 

Dies wurde seitens der Verwaltung bejaht. Die Gemeinde habe grundsätzlich den Unterhalt an Gewässern dritter Ordnung zu tragen.

 

Gemeinderat Hegmann sah evtl. Schwierigkeiten bezüglich der Vermessung (tatsächliche Nutzung und Vermessung).

 

Gemeinderat Rippl war der Ansicht, dass sich die geplante Renaturierung nicht nachteilig für die Gemeinde auswirken dürfe.

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stellt einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Renaturierung des Mittelbachs (Spessartstraße bis Gründleinstraße).

Das Ing.-Büro BRS aus Marktheidenfeld wird zusammen mit der Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Antragsunterlagen beim Landratsamt Miltenberg – Wasserrecht – einzureichen. 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

5

7

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.