Beschluss: Kenntnis genommen

Bgmin. Kappes gab die Stellungname der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mit Email vom 12.08. beantragt Stadtrat Dümig verschiedene Änderungen zum Umgang mit den nichtöffentlichen Sitzungen. Vgl. Email anbei.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist anzumerken, dass die derzeitige Handhabung den gesetzlichen und erprobten Vorgaben entsprechen und davon auch nicht abgewichen werden soll. Gem. der GeschO sowie Art. 52 GO.

 

Bisher wurde jeder nichtöffentliche Punkt korrekt abgehandelt und auch bei Bedarf später veröffentlicht.

 

Diesbezüglich ist auch unbedingt dem Datenschutz Rechnung zu tragen. Texte zu Schwärzen oder zu verallgemeinern trägt in unserem kleinen Ort sicherlich nicht zum Datenschutz bei und belastet die Verwaltung übergebühr. Eine „Überarbeitung“ der nichtöffentlichen Sitzung kann personell nicht geleistet werden.

 

Insgesamt ist anzumerken, dass die Einsichtnahme in die öffentlichen Protokolle nicht nachgefragt wird – auch nicht vor der Einführung des Bürgerportals. Auch eine Einsichtnahme in die nichtöffentlichen Protokolle wurde bisher noch nie verlangt.

Selbiges gilt für Sachauskünfte bei der Verwaltung.

 

Nichtöffentliche Sitzungen dienen zum Schutz von Dritten, Verträgen, Urkunden etc. und auch nicht zuletzt als Möglichkeit für den Stadtrat vorab unvoreingenommen zu diskutieren.

 

Stadtrat Johne merkte an, dass er Transparenz und Bürgernähe befürworte, es aber nichts an der bisherigen Vorgehensweise auszusetzen gebe. Er legte die Sach- und Rechtslage ausführlich dar.

Vielmehr sei die Verwaltung  zudem an Spezialgesetze (VOL, VOB, Sozialgesetze etc.) gebunden, die  eine nichtöffentliche Behandlung auch vorschreiben.  Auch Art. 52 GO unterscheidet sehr wohl zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Aspekten. Zudem ist auch Rechtsprechung hierzu zu beachten. Der im Antrag zitierte Aufsatz des Herrn Pahlke sei seiner Ansicht nach als Mindermeinung zu werten, da auch Art. 44 BayVwVfG ausführlich die Nichtigkeit von Verwaltungsakten behandelt und ein evtl. falsch in öffentlicher Sitzung behandelter (nichtöffentlicher) Punkt dann auch nicht mehr zu heilen sei.

Zudem werde auch auf offene Abstimmungen und Wahlen als Art der Abstimmung verwiesen und als einen gesonderten Rechtsaspekt behandelt.

 

Stadtrat Dümig bat seinen Antrag nicht zu verwässern, er wolle lediglich, dass Zeitpunkt, Ort und die Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung vorab bekannt gemacht werden sowie danach das jeweilige Abstimmungsergebnis.

 

Stadträtin Tauchmann merkte an, dass soweit öffentliches Interesse an nichtöffentlichen Punkten besteht, diese auch immer nach außen getragen wird.

 

Stadtrat Piplat führte aus, dass wo es möglich ist, auch Ergebnisse veröffentlicht werden. Dies sei insgesamt nur marginal.

 

Bgmin. Kappes schlug Stadtrat Dümig vor, sich diesbezüglich bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Miltenberg zu erkundigen und dann evtl. bei Bedarf diesen Punkt noch einmal zu behandeln.

 

Stadtrat Dümig sowie das Gremium waren mit diesem Vorschlag einverstanden.