Mit Schreiben vom 02.07.14 beantragt der SV Altenbuch die Verlängerung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 601, Gemarkung Unteraltenbuch.
Die wasserrechtliche Erlaubnis dient zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung des Sportplatzes. Die derzeitige Erlaubnis ist noch bis zum 31.12.14 gültig.
Bei der Fl.Nr. 601, Gemarkung Unteraltenbuch handelt es sich um ein gemeindeeigenes Grundstück.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken.
Bezüglich der Frist zur Stellungnahme (16.09.14) wurde um Verlängerung gebeten;
Verlängerung liegt vor: 02.10.14.
Der Gemeinderat von Altenbuch nimmt den Antrag des SV Altenbuch zur Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 601, Gemarkung Unteraltenbuch vom 02.07.14 zur Kenntnis.
Es werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
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