Das Bauvorhaben wurde bereits 2009 im Gemeinderat behandelt und vom Landratsamt verbeschieden.
Zwischenzeitlich ist die Baugenehmigung erloschen und muss deshalb neu beantragt werden. Das Bauvorhaben wurde auch am 13.08.14 von der Bauaufsicht eingestellt.
Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile gem. § 34 BauGB.
(Nähe Kreisstraße MIL 35; Bachnähe 30 m).
Nachbarunterschriften leserlich nicht nachvollziehbar.
Bei der Beschlussfassung 2009 wurde darauf Wert gelegt, dass der Dachüberstand des Neubaus nicht auf den Gehsteig ragen darf.
Dieser Zusatz wurde auch in diesem Beschlussvorschlag übernommen.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Hegmann Stephan und Tanja, Hauptstraße 157, 97901 Altenbuch zum Abbruch der bestehenden Garage / Scheune und Neubau von drei Garagen mit Abstellräumen auf dem Grundstück Flurnummer 97, Gemarkung Oberaltenbuch unter der Bedingung zu, dass der Dachüberstand des Neubaus nicht auf den Gehsteig ragen darf.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |