Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss vom 05.06.13 hat der Stadtrat bereits eine Förderung für das Kommunale Förderprogramm von 60.000,00 € pro Haushaltsjahr für die Jahre 2014 und 2015 zu einer Förderantragstellung bei der Regierung beschlossen.

 

Der Förderantrag wurde auch für die Jahre 2014-2015 eingereicht. Aufgrund noch offener Gelder aus den Vorjahren wurde der seinerzeitige Förderantrag bis Ende 2014 verlängert. Deshalb ist nun für die Folgejahre 2015 – 2017 wieder ein erneuter Antrag zu stellen.

 

Bisher wurden die eingestellten Fördermittel von 60.000,00 €/Jahr nicht erreicht.

 

Die Sanierungsberatung wird baubegleitend gewährt; auch hier wäre ein neuer Antrag für 2015-2017 zu stellen.

 

Frist für die Antragstellung ist der 30.09.2014. – Der Fördersatz beträgt 60%.

 

Stadtrat Dümig fragte nach, ob der Fördersatz für beide Maßnahmen gelte.

 

Bgmin. Kappes bejahte dies.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stellt für das Kommunale Förderprogramm Mittel in Höhe von 60.000,00 €, jeweils für die Jahre 2015, 2016 und 2017 im Haushaltsplan zur Verfügung.

 

Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Neubeantragung der Sanierungsberatung 2015 bis 2017, vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung von Unterfranken, auf der Grundlage der Kostenschätzung des Büros Neu aus Darmstadt über 23.005,08 € Brutto zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0