Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Mit Schreiben vom 19.02.2014 (Eingang 05.03.2014) legt die Röder-Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim die fortgeschriebenen Gebührenkalkulationen für die Abwasserbeseitigung bzw. Wasserversorgung vor.

(Die Kalkulationen selbst sind vom 21.02.2014 bzw.  aktualisiert vom 24.03.2014)

 

Mit dem Jahr 2014 begann bei beiden Einrichtungen ein neuer (wiederum dreijähriger) Kalkulationszeitraum.

 

Aus den fortgeschriebenen Kalkulationen ist ersichtlich, dass sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Abwasserbeseitigung weiterer Handlungsbedarf besteht: Beide Gebührensätze sind demnach zu erhöhen!

 

Aus den beigefügten Kalkulationen ergeben sich für die

Wasserversorgung ein Gebührensatz von        4,49 €/m³ und für die

Abwasserbeseitigung „                                        3,86 €/m³.

 

Die vom Gemeinderat zum 01.07.2013 beschlossenen Gebührensätze betragen bei der

Wasserversorgung                                                  4,00 €/m³

Abwasserbeseitigung                                             3,30 €/m³

 

Beim Zweckverband zur Wasserversorgung wurde der Haushalt 2014 ohne eine Änderung des Abgabepreises an die Mitgliedsgemeinden am 26.03.2014  beschlossen. Nach der Finanzplanung des Verbandes ist aus heutiger Sicht auch keine Änderung des derzeitigen Wasserabgabepreises in Höhe von 1,65 €/m³ in den kommenden Jahren vorgesehen.  Hieraus lässt sich ein – abgesehen von den Schwankungen bei der Jahresabnahmemenge der Gemeinde – ein relativ konstanter Wert für die Kalkulation ableiten.

 

Beim Abwasserzweckverband stehen hingegen noch Investitionen in größerem Maße an, die zwangsläufig eine höhere Betriebskostenumlage an den Verband nach sich ziehen. Eine in der Kalkulation berücksichtigte Steigerung der Umlagenzahlungen von 98.500 € im Jahre 2013 auf geschätzte 135.000 € im Jahre 2016 ist eher zu gering als zu hoch angesetzt.

Selbst wenn im Jahre 2014 die Baumaßnahmen des Verbandes noch nicht für die Mitgliedsgemeinden kostenwirksam werden, so doch spätestens – dann aber voraussichtlich noch intensiver – ab dem Haushaltsjahr 2015.

 

Bei beiden Einrichtungen wird seitens der Verwaltung eine Erhöhung der Gebührensätze zum 01.01.2015 vorgeschlagen:

Wasserversorgung von derzeit 4,00 €/m³ auf 4,50 €/m³ und

Abwasserbeseitigung von derzeit 3,30 €/m³ auf 3,90 €/m³.

 

Mit der Änderung der Gebührensätze wäre dann der Beginn eines neuen dreijährigen Kalkulationszeitraumes ab 01.01.2015 verbunden.


Der Gemeinderat von Altenbuch hat die fortgeschriebene Gebührenkalkulation der Röder Kommunalberatung, Veitshöchheim vom Febr./März 2014 zur Kenntnis genommen.

Er beschließt die Gebührensätze für die beiden Einrichtungen wie folgt zum 01.01.2015 zu ändern:

Die Abwasserbeseitigungsgebühr wird von derzeit 3,30 auf 3,90 €/m³ und

die Wasserversorgungsgebühr von derzeit 4,00 auf 4,50 €/m³ zzgl. 7% MWSt erhöht.

Die Verwaltung wird beauftragt die Änderungssatzung vorzubereiten und in der nächsten Sitzung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

10

2