Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Zur Umsetzung der FFW-Planung ist es notwendig, den bisherigen Bebauungsplan „See- und Schnackenwiesen“ zu ändern. Die bisherigen Festsetzungen weisen für die geplante FFW-Fläche eine öffentliche Grünfläche aus.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt – Bauleitplanung – ist eine Änderung in diesem Fall (auf Fläche für den Gemeinbedarf) im beschleunigten Verfahren möglich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt dann redaktionell.

 

D.h. es erfolgt nur eine verkürzte Behördenbeteiligung mit öffentlicher Auslegung.

 

Die hydraulische Berechnung zum Verfahren liegt vor und kann zusammen mit der Bebauungsplanänderung den Behörden vorgelegt werden.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „See- und Schnackenwiesen“ vom 01.09.1989 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1  Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie folgt zu ändern:

 

Die Fl.Nr. 900/6, Gemarkung Unteraltenbuch wird von öffentlicher Grünfläche auf Fläche für den Gemeinbedarf geändert. Zudem wird die Fl.Nr. 900/16, Gemarkung Unteraltenbuch teilweise als Retentionsfläche ausgewiesen. Die 5. Bebauungsplanänderung ist zur Errichtung des Feuerwehrhauses notwendig.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0